Mietendeckel:Eilantrag abgelehnt

Die in Berlin geltenden Vorschriften zum Mietendeckel können wie geplant am 23. November in Kraft treten. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts lehnten einen Eilantrag ab, mit dem Vermieter die Reduzierung vorläufig außer Kraft setzen wollten. Zur Begründung hieß es, die Antragssteller hätten "keinen schweren Nachteil von besonderem Gewicht" dargelegt. Das Berliner "Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen" besteht aus zwei Teilen. Zum einen gilt eine Höchstgrenze für Neuvermietungen. In einem zweiten Schritt müssen ab Ende November Vermieter auch die Mieten in Altverträgen senken, wenn sie die zulässigen Werte überschreiten.

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