Wohnen:Jeden Monat 600 Euro mehr, falls der Mietendeckel kippt

Berliner Mietendeckel

Ein Blick über die Berliner Karl-Marx-Allee zeigt viele Wohnungen und den Fernsehturm.

(Foto: Annette Riedl/dpa)

Für den Fall schreiben Vermieter in Berlin vorsorglich zwei Mieten in die Verträge. Die Unterschiede sind beträchtlich. Aber geht das so einfach? Vielleicht schon.

Von Thomas Öchsner

Es mutet absurd an, steht aber so schwarz auf weiß in einem neuen Berliner Mietvertrag. Demnach kostet eine Drei-Zimmer-Wohnung, 72 Quadratmeter, 528,52 Euro Nettokaltmiete. Für den Fall, dass der Mietendeckel nicht überlebt, kündigt der Vermieter aber schon mal vorsorglich eine Nettokaltmiete von 1148,96 Euro pro Monat an.

In der Bundeshauptstadt sind derzeit viele solcher Wohnungsangebote zu finden. Die niedrigere Miete ist die zulässige Miete, falls der Berliner Mietendeckel gültig bleibt. Die höhere Miete gilt dann, wenn der Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt wird oder ausläuft. Aber darf man das einfach so, zusätzlich eine Schattenmiete im Vertrag vereinbaren?

Sicher ist: Es geht dabei um viel Geld. Die gedeckelte Durchschnittsmiete liegt in Berlin bei 7,05 Euro pro Quadratmeter. Die durchschnittliche Marktmiete beträgt hingegen 13,63 Euro pro Quadratmeter - also fast doppelt so viel. Das ermittelten diese Woche die Hamburger Immobilienspezialisten F+B aus mehr als 3000 Inseraten für Wohnungen, die unter den seit 23. Februar geltenden Mietendeckel fallen. Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen in Berlin wurden damit eingefroren. Von 2022 an dürfen sie höchstens um 1,3 Prozent im Jahr steigen.

Seitdem können Vermieter und Neumieter gedanklich doppelt Buch führen und Euro zählen. Wird der Mietendeckel vor dem Bundesverfassungsgericht gekippt, müssen womöglich viele dieser Mieter mehrere Tausend Euro nachzahlen. Nur, wie werden die Richter entscheiden?

Für Kai Warnecke, Präsident des Wohnungseigentümervereins Haus & Grund, ist der Fall klar: Schon den Begriff Schattenmiete hält er "für eine Verdrehung der Tatsachen, denn die damit gemeinten Mieten sind die einzigen nach Bürgerlichem Gesetzbuch zulässigen Mieten". Er sagt, Vermieter, die zwei Mieten vereinbaren, verhielten sich "gesetzestreu und versuchen so nur, im Falle der Verfassungswidrigkeit, Schaden von sich abzuwenden".

Wann das höchste Gericht entscheidet, ob das Berliner Modell rechtmäßig ist, ist offen

Ganz anders sehen das Mieterschützer: Eine Sprecherin des Deutschen Mieterbunds räumt zwar ein, dass hier "juristisches Neuland beschritten" werde. Aber das Mietrecht sehe "eine Vereinbarung einer Alternativmiete wie die Berliner Schattenmiete nicht vor". Auch Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, bezeichnet die unterschiedlichen Mietpreise in Mietverträgen als "in jedem Fall für rechtlich unzulässig". Man werde solche Doppelmieten deshalb vor Gericht bringen, kündigte er an. Die ersten Entscheidungen dürften bald fallen.

Rechtsanwalt Daniel Halmer vom Verbraucherrechtsportal conny.legal (früher wenigermiete.de) glaubt hingegen, dass das Vorgehen der Vermieter rechtmäßig sei. "So schwer es mir fällt, dies aus Mietersicht zu sagen, ist den Vermietern angesichts der bestehenden Rechtsunsicherheit insoweit auch nicht unbedingt ein Vorwurf zu machen", sagt er.

Abgeordnete von FDP und CDU im Bundestag hatten eine Normenkontrollklage gegen den Mietendeckel beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Wann das Gericht entscheidet, ist offen, das kann ein bis zwei Jahre dauern. Die Richter ließen jedoch bereits erkennen, dass sie zumindest gegen Schattenmieten nichts haben. So wollten Berliner Vermieter per Eilantrag gegen bestimmte Bußgelder vorgehen, die laut Mietendeckel gegen sie fällig werden können. Das Karlsruher Gericht stoppte den Strafkatalog nicht, gab aber den Hinweis: Es sei nicht erkennbar, dass Vermieter "daran gehindert wären, sich für den Fall der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes oder Teilen desselben bei Neuvermietungen eine höhere Miete versprechen zu lassen".

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