Wohnungsmarkt:Was die Reform der Mietspiegel bringen soll

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In größeren Kommunen gibt es künftig eine Mietspiegel-Pflicht. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa)

Die Aussagekraft von Mietspiegeln für mögliche Mieterhöhungen ist seit langem umstritten. Jetzt sollen sie besser werden und in größeren Kommunen Pflicht.

Von Thomas Öchsner

Kommunen mit mehr als 50 000 Einwohnern müssen künftig einen Mietspiegel erstellen. Darauf hat sich die große Koalition nach jahrelangem Ringen um eine Reform geeinigt. "Mit dieser Mietspiegelpflicht verhindern wir überzogene Mieterhöhungen und schaffen Rechtssicherheit für Mieterinnen und Mieter und Vermieter", sagte der SPD-Politiker Johannes Fechner. Es werde nun "klare Vorgaben für die Erstellung von Mietspiegeln" geben.

Mietspiegel sind eine der möglichen Grundlagen, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Diese wiederum kann Vermietern helfen, Mieterhöhungen zu begründen. Außerdem werden bei einem Umzug in ein Gebiet mit Mietpreisbremse zulässige Mieten festgestellt.

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Mietspiegel geben die durchschnittlichen Mieten in einer Kommune an, abhängig von Größe, Lage, Ausstattung und Alter der Wohnung. Die Übersichten gibt es vor allem in Großstädten, sie werden meist von den Gemeinden erstellt. Dem jüngsten Mietspiegelreport der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung zufolge gibt es jedoch in 36 der 200 größten Städte keinen Mietspiegel. Auch ist die Aussagekraft von Mietspiegeln seit langem umstritten. Im ursprünglichen Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums und des Bundesjustizministeriums heißt es deshalb: "Häufiger Streitpunkt war die Frage, ob der Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden ist." Oft waren Mietspiegel deshalb ein Thema für Gerichte.

Mit dem neuen Gesetz soll dies besser werden. Vermieter und Mieter sollen künftig dazu verpflichtet sein, Auskunft über Miete und Merkmale der Wohnung zu geben, um die Datengrundlage für Mietspiegel zu verbessern. Nichts geändert wurde am Bindungszeitraum für die Mietspiegel. Sie sind alle zwei Jahre an die Marktentwicklung anzupassen und nach spätestens vier Jahren zu erneuern. Der sogenannte Betrachtungszeitraum, der mit dem Wohngipfel 2018 bereits von vier auf sechs Jahre verlängert wurde, bleibt ebenfalls unverändert.

Die Verbände der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, GdW und IVD, hatten sich bei einer Anhörung im Bundestag gegen eine Verlängerung der Fristen gewandt, weil die Daten sonst noch weniger die aktuellen Höhen der Mieten wiedergegeben hätten. Auch die Union war dagegen. "Für uns als Union war daher klar, dass Mietspiegel nicht zu politischen Steuerungsinstrumenten verkommen dürfen", sagte der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Jan-Marco Luczak.

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