Online-WahlkampfMeta verstößt gegen eigenes Verbot bei politischer Werbung

Lesezeit: 5 Min.

Illustration: Stefan Dimitrov

Metas Verbot für politische Werbung greift nicht. Daten zum Wahlkampf in Rheinland-Pfalz zeigen: Politiker schalten weiter Anzeigen – und verschaffen sich unfaire Vorteile im Wahlkampf. Lassen sich Wahlen mit gekaufter Reichweite verzerren?

Von Natalie Sablowski

Zwei Wochen vor der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz taucht auf der Instagram-Seite von Isabell Rahms ein bezahlter Beitrag auf – bezahlt von Rahms, damit Meta ihn möglichst vielen Nutzern anzeigt. Auf dem Bild lächelt die CDU-Landtagskandidatin im Mainzer Wahlkreis I vor weißem Hintergrund. „Bildung. Unsere wichtigste Bank ist die Schulbank!“ steht darunter, und: „am 22.03. bessere Bildung für Rheinland-Pfalz“.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

SZ Stellenmarkt
:Entdecken Sie attraktive Jobs

In anspruchsvollen Berufsfeldern im Stellenmarkt der SZ.

  • Medizin, Gesundheit & Soziales
  • Tech. Entwicklung & Konstruktion
  • Consulting & Beratung
  • Marketing, PR & Werbung
  • Fahrzeugbau & Zulieferer
  • IT/TK Softwareentwicklung
  • Tech. Management & Projektplanung
  • Vertrieb, Verkauf & Handel
  • Forschung & Entwicklung
Jetzt entdecken

Exklusive Gutscheine für SZ-Abonnenten: