Meldung an die Behörden:Klick gegen Hass im Netz: Hamburg schaltet Portal frei

Wer Hass im Netz erfährt, kann sich in Hamburg jetzt schnell wehren. In der Hansestadt wurde dafür ein Onlineportal freigeschaltet. Justizsenatorin Gallina strebt eine bundesweite Lösung an.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Hamburg (dpa/lno) - Mit einem neuen Onlineportal geht Hamburg gegen Hass und Hetze im Internet vor. Am Montag wurde das neue Internetportal für alle Bürger und Bürgerinnen freigeschaltet, wie die Justizbehörde mitteilte.

Darüber können Delikte wie Beleidigung, Bedrohung und Volksverhetzung direkt der Staatsanwaltschaft Hamburg gemeldet werden. Bisher habe dieses Portal nur Medienunternehmen, Beratungsstellen und Nichtregierungsorganisationen offen gestanden.

Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) sagte, wer im Netz Opfer von Hass und Hetze werde, könne das nun mit geringem Aufwand online anzeigen. „Wir wollen damit Hemmschwellen weiter abbauen und die Strafverfolgung effektiver machen.“ Die Strafanzeige gehe bei dem Online-Dienst schnell und unkompliziert, auch Screenshots und Strafanträge könnten direkt hochgeladen werden.

Registrierung oder Anmeldung nicht erforderlich

Registrierung oder Anmeldung zum Bürgerportal seien nicht erforderlich. Wenn ein Strafantrag erforderlich ist, kann er nach Angaben der Behörde im Portal heruntergeladen, handschriftlich unterschrieben und wieder hochgeladen oder abfotografiert werden. Das Portal ist hier zu erreichen.

Im vergangenen Juni hatten sich auf Initiative von Gallina bereits die Justizminister der Länder mit dem Kampf gegen Hass im Netz befasst. Geprüft werde nun, wie ein länderübergreifendes Online-Portal aussehen könne, teilte die Behörde weiter mit.

In Deutschland gibt es laut Justizbehörde bereits mehrere Meldemöglichkeiten für Hasskommentare. Diese Online-Dienste würden aber von unterschiedlichen Stellen betrieben, so dass parallele Strafanzeigen zu aufwendigen Identifizierungsermittlungen in mehreren Ländern führen könnten. Das stehe einer effektiven Verfolgung von Hasskriminalität und einem effektiven Ressourceneinsatz entgegen.

© dpa-infocom, dpa:221205-99-788430/6

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