Meisterpflicht:Goldenes Handwerk

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Vor 15 Jahren wurde die Meisterpflicht für Fliesenleger abgeschafft. Nun wird sie wieder eingeführt.

(Foto: imago)

Das Bundeskabinett soll die Meisterpflicht Anfang Oktober beschließen. Das Handwerk soll wieder attraktiver werden.

Von Henrike Roßbach, Berlin

Die Bundesregierung hat es eilig mit der Wiedereinführung der Meisterpflicht. Sie hätten den Gesetzentwurf an die anderen Ressorts, Länder und Verbände verschickt, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Christian Hirte (CDU), am Donnerstag. Ziel sei ein Kabinettsbeschluss schon am 9. Oktober. "Die Meisterpflicht macht Handwerksberufe attraktiv", sagte Hirte. Mit der Wiedereinführung wolle man den "Stand des Meisters in der öffentlichen Wahrnehmung verbessern".

Vorbereitet hatte den Entwurf eine Koalitionsarbeitsgruppe von Union und SPD. Vor knapp zwei Wochen verkündeten die Fachpolitiker dann die grundsätzliche Einigung: In zwölf Gewerken soll der Meisterbrief wieder Voraussetzung sein, um einen Betrieb selbständig führen zu dürfen. Geprüft hatten Union und SPD sogar 32 Gewerke. Damit wird die Handwerksliberalisierung des Jahres 2004 zumindest teilweise rückabgewickelt. Damals war die Meisterpflicht für 53 von 94 Handwerksberufen abgeschafft worden. Wiedereingeführt wird sie nun für den Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, für Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie für Orgel- und Harmoniumbauer.

Hirte betonte, dass die Auswahl auch danach getroffen worden sei, was europa- und verfassungsrechtlich vertretbar sei. Kriterien seien gewesen, ob ein Beruf "gefahrgeneigt" sei, es also um den "Schutz von Leben und Gesundheit" gehe. Beim Fliesenleger beispielsweise ist das laut Wirtschaftsministerium deshalb der Fall, weil er es mit Gefahrstoffen zu tun hat, etwa bei der Asbestentsorgung. Zweites Kriterium war der "Schutz von Kulturgütern und immateriellem Kulturerbe", etwa bei der Restaurierung von historischen Möbeln oder von Kunstgegenständen in Kirchen durch Drechsler. Dabei spielt auch eine Rolle, dass das Fachwissen auf diesem Gebiet bewahrt werden soll, die Ausbildungsleistung in liberalisierten Gewerken aber gesunken war. Das Handwerk hatte das stets als Argument gegen die Abschaffung der Meisterpflicht angeführt. Gleichzeitig aber sind durch die Abschaffung der Meisterpflicht viele neue, kleine Betriebe entstanden.

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