Jameda:Arztportale sind zu Foren der Denunziation verkommen

Facharztpraxis fuer Orthopaedie 2017 DEU Deutschland Iserlohn Sprechstunde in einer fachaerztlich

Dem Urteil des BGH zufolge muss kein Arzt gegen seinen Willen auf dem Bewertungsportal Jameda zu finden sein.

(Foto: imago/Klaus Rose)

Das BGH-Urteil zu Jameda beendet eine Schieflage der Bewertungsportale juristisch. Gegen den Unfug dieser Art von Ärzte-Benotung braucht es jedoch noch andere Schritte.

Kommentar von Werner Bartens

Patienten sind nicht ganz zurechnungsfähig - sie befinden sich vielmehr in einem Ausnahmezustand. Wer Schmerzen hat, wem es schlecht geht oder wer gar um Leib und Leben fürchtet, der kann weder weise und abgewogen zu einem Urteil kommen noch mit seinem Arzt auf Augenhöhe kommunizieren.

Beides sind zwar schöne Ideale, die in der Theorie wunderbar klingen, aber verkennen, wie sich Menschen im Krankheitsfall nach Hilfe sehnen und jämmerlich leiden, wenn es ihnen elend geht. Dann wird auch mancher stoische Gemütsmensch unerwartet ungerecht, reagiert aufbrausend emotional und kennt sich oft selbst nicht mehr.

Diesen Gefühlsausbrüchen eine öffentliche Plattform zu bieten, ist keine gute Idee. Arztportale sind längst zu Foren der Denunziation und Pöbelei verkommen. Wer in seinem Ego gekränkt ist, weil er - genauso wie alle anderen - im Wartezimmer ausharren muss und weil dann noch empörenderweise ein Notfall vorgezogen wird, macht seiner schlechten Laune hier genauso Luft und verteilt willkürlich schlechte Noten wie jene, die nicht die erhoffte Krankschreibung bekommen haben oder deren Eigendiagnose vom Arzt nicht bestätigt worden ist. Endlich mal dem Doktor zeigen, was eine Harke ist!

Dies ist jedoch nur ein gewichtiges Problem der Bewertungsportale. Ein anderes hat das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nun ins Visier genommen. Demnach muss das Profil einer Ärztin aus einem Bewertungsportal gelöscht werden. Denn viele Online-Portale wie auch die obskuren Ärztelisten mancher Zeitschriften bieten den Ärzten gegen stattliche Beträge Premium-Mitgliedschaften und Hochglanz-Urkunden für die Praxis.

Dies trägt zur Wettbewerbsverzerrung (und manchmal zur Geschäftsschädigung) bei, für die der Ausdruck Zweiklassenmedizin nicht zu hoch gegriffen ist. Immerhin soll diese Schieflage nun juristisch ausgeglichen werden. Gegen den Unfug dieser Art von Ärzte-Bewertung braucht es jedoch noch andere Schritte.

Erster Schritt sollte das persönliche Gespräch sein

Ärzte sollten zwar freundlich und zuvorkommend, aber eben auch unabhängig sein und nicht Patienten aus Angst vor einer schlechten Bewertung nach dem Mund reden. Ein mal mahnendes, mal warnendes, mal aufmunterndes Wort kann Gesundheit erhalten und Schlimmeres vermeiden helfen. Es sollte nicht unterbleiben, weil im Online-Arzt-Check hinterher vielleicht die Note 6 droht.

Es gibt schlechte Ärzte, keine Frage, und manche mögen zwar gute Handwerker am Skalpell oder Ultraschall sein, haben sich aber zu unsensiblen Rüpeln entwickelt. Gegen diesen Missstand ist der erste Schritt das persönliche Gespräch mit dem Arzt, der dann wenigstens die Chance einer Erwiderung hat. Hilft das nicht weiter, gilt es, die Beschwerde- und Schlichtungsstellen der Ärztekammern und Fachverbände besser auszustatten und dort den Klagen der Kranken tatsächlich gewissenhaft nachzugehen.

Dann würde das Geplärre auf den Arztportalen hoffentlich zunehmend verstummen - oder als das kenntlich werden, was es meistens ist: ungerechte Unmutsäußerungen im Ausnahmezustand.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: