Inflation:Preise für Nahrungsmittel fallen um fast drei Prozent

Mehrwertsteuer wird gesenkt

Folge der Mehrwersteuersenkung: Waren und Preise wurden Anfang Juli neu sortiert.

(Foto: dpa)

Wer gibt die gesenkte Mehrwertsteuer weiter - und wer nicht? Das Statistische Bundesamt hat nachgerechnet.

Nach der Senkung der Mehrwertsteuer ist die Inflation in Deutschland erstmals seit gut vier Jahren wieder gefallen. Die Verbraucherpreise gaben im Juli gemessen am Vorjahresmonat um 0,1 Prozent nach, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Die Behörde bestätigte damit vorläufige Daten. Nun veröffentlicht sie detaillierte Informationen darüber, in welchen Bereichen die Preise gefallen sind und in welchen nicht.

Die Mehrwertsteuersenkung gilt seit dem 1. Juli. Daher ist der Vergleich mit dem Vormonat Juni interessant - auch wenn saisonale Schwankungen die Preise ebenfalls beeinflussen könnten, nicht nur die Mehrwertsteuer, betont das Amt. Die genauen Zahlen dürften nicht überinterpretiert werden. Trotzdem zeigen sich Tendenzen: Im Vergleich zum Vormonat Juni gingen die Verbraucherpreise insgesamt um 0,5 Prozent zurück.

Deutlich sanken dabei die Preise für Nahrungsmittel: Sie sind im Juli 2,7 Prozent billiger geworden. Die Preise für Obst und Gemüse sind durchschnittlich noch stärker gefallen - dazu trugen allerdings auch saisonale Effekte bei. Um 1,9 Prozent billiger im Vergleich zum Juni sind Möbel, Lampen, Geräte und anderes Haushaltszubehör geworden.

Firmen steht es frei, ob sie die niedrigere Mehrwertsteuer weitergeben

Für Mieten - ein großer Kostenpunkt für viele Haushalte - gilt die Mehrwertsteuer gar nicht, die temporäre Senkung kann also gar keinen Einfluss haben. Bei Dienstleistungen sehen die Statistiker ebenfalls keinen Effekt. "Die Mehrwertsteuersenkung wirkt sich hier kaum aus", so das Bundesamt. Der Besuch beim Friseur, im Restaurant oder im Café ist im Vergleich mit dem Vorjahresmonat sogar teurer geworden.

Bis Ende Dezember gilt die Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 16 Prozent beziehungsweise von sieben auf fünf Prozent beim ermäßigten Satz. Händlern und Dienstleistern steht es frei, ob und wie sie die niedrigere Mehrwertsteuer an die Verbraucher weitergeben.

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