Megaupload:Kim Schmitz will bedingt in USA einreisen

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Auslieferung nicht nötig: Megaupload-Gründer Kim Schmitz wäre unter Umständen bereit, freiwillig in die USA zu reisen, wo ihm eine langjährige Haftstrafe droht. Dass das amerikanische Justizministerium seine Einreisebedingungen akzeptiert, daran glaubt Schmitz allerdings nicht einmal selbst.

Die US-Behörden könnten sich ein langwieriges Auslieferungsverfahren ersparen, indem sie sein eingefrorenes Vermögen freigeben, bot der in Neuseeland lebende Schmitz über den Kurznachrichtendienst Twitter an.

Megaupload-Gründer Kim Schmitz stellt den USA Bedingungen für seine Ausreise. (Foto: Reuters)

"Hey DOJ (Department of Justice, Justizministerium), wir werden in die USA gehen", schrieb Schmitz alias Kim Dotcom. "Auslieferung nicht nötig. Wir wollen Kaution, Freigabe der eingefrorenen Gelder für Anwälte und Lebenshaltungskosten." Das Vermögen des 38-Jährigen war nach seiner Festnahme eingefroren worden.

Schmitz beklagte in der Zeitung New Zealand Herald die "Millionen Dollar" an Schulden, die er inzwischen für Anwaltskosten angehäuft habe. Er warf der Justiz vor, ihn finanziell austrocknen zu wollen, damit er kein Geld für eine effektive Verteidigung habe. Dass die USA sein Angebot annehmen würden, glaube er nicht, sagte er der Zeitung. "Sie werden nie zustimmen, weil sie den Fall nicht gewinnen können, und das wissen sie bereits."

Der gebürtige Deutsche war bei einer Razzia im Januar in Neuseeland festgenommen und einen Monat später gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt worden. Sein 2005 gegründetes Internetportal Megaupload wurde geschlossen. Eine Anhörung zum Auslieferungsantrag der USA sollte ursprünglich am 6. August stattfinden, wurde nun aber auf März verschoben.

Megaupload bot seinen Nutzern an, Daten im Internet zu speichern und dort auch anderen zur Verfügung zu stellen. Dies ist nicht illegal, doch die Plattform wurde auch dazu genutzt, Raubkopien etwa von Musik, Filmen und Software zu verbreiten. Die US-Behörden werfen Schmitz Verletzung des Urheberschutzes sowie Betrug vor und fordern seine Auslieferung. Sollte Schmitz vor ein US-Gericht gestellt werden, droht ihm die Maximalstrafe von 20 Jahren Haft.

© Süddeutsche.de/AFP/infu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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