Süddeutsche Zeitung

Medien:Gericht: Losgutscheine dürfen in Supermärkten verkauft werden

Koblenz (dpa) - Losgutscheine der "Aktion Mensch" sind keine genehmigungspflichtige Glücksspielvermittlung und dürfen deshalb über Supermärkte und Drogerie verkauft werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Koblenz entschieden. Mit seinem Beschluss bestätigte es eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz, das in erster Instanz bereits grundsätzlich grünes Licht für den Verkauf gegeben hatte. Eine Klage der ZDF-Lotterie war damit erfolgreich.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Koblenz (dpa) - Losgutscheine der „Aktion Mensch“ sind keine genehmigungspflichtige Glücksspielvermittlung und dürfen deshalb über Supermärkte und Drogerie verkauft werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Koblenz entschieden. Mit seinem Beschluss bestätigte es eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz, das in erster Instanz bereits grundsätzlich grünes Licht für den Verkauf gegeben hatte. Eine Klage der ZDF-Lotterie war damit erfolgreich.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-141127-99-04325
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
Direkt aus dem dpa-Newskanal