Medien - Bremen:Radio Bremen: Unterlassungserklärung im Website-Streit

Bremen (dpa) - Im Streit mit Zeitungsverlegern über das Online-Angebot von Radio Bremen hat der Rundfunksender eine Unterlassungserklärung abgegeben. Radio Bremen verpflichtet sich, Inhalte aus dem Netz zu nehmen, die presseähnlich sind und keinen Bezug zu Sendungen der Rundfunkanstalt aufweisen, wie Sender und Zeitungsverleger am Mittwoch mitteilten. Das betrifft laut Radio Bremen Beiträge, die die Zeitungsverleger zum Stichtag 16. Januar 2017 bemängelt hatten. Bei butenunbinnen.de, dem überarbeiteten Online-Angebot des Senders, werde der Sendungsbezug ohnehin konsequent ausgewiesen.

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Bremen (dpa) - Im Streit mit Zeitungsverlegern über das Online-Angebot von Radio Bremen hat der Rundfunksender eine Unterlassungserklärung abgegeben. Radio Bremen verpflichtet sich, Inhalte aus dem Netz zu nehmen, die presseähnlich sind und keinen Bezug zu Sendungen der Rundfunkanstalt aufweisen, wie Sender und Zeitungsverleger am Mittwoch mitteilten. Das betrifft laut Radio Bremen Beiträge, die die Zeitungsverleger zum Stichtag 16. Januar 2017 bemängelt hatten. Bei butenunbinnen.de, dem überarbeiteten Online-Angebot des Senders, werde der Sendungsbezug ohnehin konsequent ausgewiesen.

Der Bundesgerichtshof hatte 2015 verkündet, die Angebote öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten dürften nicht presseähnlich sein. Als presseähnlich gelten sie vor allem, wenn Textbeiträge im Vordergrund stehen.

Der Sender habe bis zum 1. Januar Zeit, sein Angebot durchzugehen, sagte der Geschäftsführer des Zeitungsverlegerverbands Bremen, Stefan Borrmann: "Radio Bremen muss jetzt sein Online-Angebot überprüfen, ob es noch Inhalte enthält, die gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoßen." Aus Sicht der Verleger sei der Rechtsstreit damit erledigt. Man wolle allerdings überprüfen, ob sich Radio Bremen an die gesetzlichen Auflagen hält, kündigte Borrmann an.

Im April hatten vier Tageszeitungen der Region - "Weser-Kurier", "Nordsee-Zeitung", "Osterholzer Kreisblatt" und "Delmenhorster Kreisblatt" - Klage gegen Radio Bremen eingereicht. Die Begründung: Die "pressemäßige Berichterstattung" auf "radiobremen.de" stehe nicht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

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