Süddeutsche Zeitung

Machtkampf beim Elektrohändler Media-Saturn:Wie Cordes sich selbst austrickst

Er hatte sich das so elegant vorgestellt: Der scheidende Metro-Chef Cordes wollte mit einem Kniff den Einfluss auf die Geschäfte von Media-Saturn vergrößern. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Ein winziger Satz macht nun Cordes Vorhaben zunichte.

Der scheidende Metro-Chef Eckhard Cordes hat im Machtkampf beim Elektronikhändler Media-Saturn vor Gericht eine herbe Schlappe erlitten. Der Düsseldorfer Handelskonzern scheiterte vor dem Landgericht Ingolstadt mit dem Versuch, das Vetorecht der Minderheitsgesellschafter auszuhebeln.

Das stärkt den Miteignern um Media-Markt-Gründer Erich Kellerhals den Rücken. Das Verfahren war ein erster Höhepunkt im Machtkampf bei den zuletzt schwächelnden Elektronikketten Media Markt und Saturn. Das Gericht hatte die Entscheidung im Juli in einem Hinweis bereits angedeutet.

Metro hält zwar gut 75 Prozent an Media Markt und Saturn, muss aber Rücksicht auf Kellerhals und seinen Mitgründer Leopold Stiefel nehmen - auch deshalb ist die Dachgesellschaft MediaSaturn-Holding keine abhängige Konzerntochter. Kellerhals und Stiefel halten 21,6 und drei Prozent.

Entscheidungen müssen aber in einer Gesellschafterversammlung mit einer Mehrheit von mehr als 80 Prozent getroffen werden. Das verschafft der Minderheit faktisch eine Sperrminorität. Mit der Gründung eines Beirates wollte Cordes dieses Vetorecht brechen, um endlich durchregieren zu können.

Unglückliche Formulierung

Bei Metro häuften sich etwa die Klagen darüber, dass die Schwäche von Media Markt und Saturn auch mit Blockaden der Minderheitseigner bei der Expansion ins Ausland und beim Internethandel zusammenhängt. Die Möglichkeit zur Gründung des Beirats geht auf das Jahr 1990 zurück.

Damals war der Rat für den Fall vorgesehen, dass die Media-Markt-Gründer aus dem aktiven Geschäft ausscheiden. Der Beirat sollte dann laut Satzung "nach Köpfen mit einfacher Mehrheit" entscheiden. Wichtiger ist aber ein Folgesatz, der die Stimmgewichtung regelt.

Genau dieser Satz macht das Projekt nun unwirksam, denn - wie in der Gesellschafterversammlung - muss auch im Beirat mit einer Mehrheit von 80 Prozent entschieden werden, wenn der Gesellschaftervertrag dies vorsieht. Die Formulierungen seien zwar nicht besonders glücklich gewählt, gesteht der Vorsitzende Richter Konrad Kliegl der Metro zu. Das ändere aber nichts an der juristischen Bewertung. Die Gründung des Beirats selbst sei allerdings nicht zu beanstanden.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.1158940
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
sueddeutsche.de/dpa/hgn/luk
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.