Süddeutsche Zeitung

McDonald's:Steuer für das Weggehen

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Franchisenehmer der Restaurantkette haben den Fiskus um einen Teil der Umsatzsteuer betrogen: Sie verbuchten einen Teil ihrer Besucher als Laufkundschaft.

Von Bernd Oswald

McDonald's präsentiert sich selbst gern als perfekter Gastgeber. Nicht ganz so gut meint es die Schnellrestaurantkette mit dem Finanzamt. Einige Franchisenehmer des Konzerns sollen das Finanzamt um neun Prozent der Umsatzsteuer betrogen haben.

Wenn ein Kunde seinen Burger im Restaurant isst, gehen 16 Prozent des Rechnungsbetrages als Umsatzsteuer ans Finanzamt. Nimmt er sein Mahl mit oder fährt gleich im "Drive-in" vor, bekommt der Staat nur sieben Prozent überwiesen. Wie viel der Fiskus erhält, entscheidet sich per Knopfdruck an der Kasse, und zwar nachdem der Mitarbeiter den Kunden gefragt hat: "Zum hier essen oder zum mitnehmen?"

In einigen Filialen sollen die Mitarbeiter angewiesen worden sein, auch dann die Außer-Haus-Taste zu drücken, wenn der Kunde sein Menü im Haus verspeiste, meldet der Spiegel. Bei einem Fünf-Euro-Menü macht der Unterschied 45 Cent aus.

Wird ein paar hundert Mal am Tag so verfahren, läppert sich aufs Jahr gesehen pro Restaurant schnell eine sechsstellige Summe zusammen. So sollen es einzelne Franchisenehmer unter anderem in Göttingen, Konstanz und Minden gehandhabt haben. Für Bund und Länder, die sich die Umsatzsteuer teilen, ist auf diese Weise vermutlich ein Millionenschaden entstanden.

Sanktionen erwogen

Die McDonald's-Zentrale in München bestätigt die Vorwürfe. Ja, die Steuerbehörden seien vorstellig geworden, um Unterlagen verdächtiger Franchisenehmer anzufordern, bestätigt eine Pressesprecherin und versichert zugleich: "Es gibt keine Ermittlungen gegen die McDonald's Deutschland Inc." Von den 1262 deutschen McDonald's-Restaurants werden zwei Drittel von Franchisenehmern betrieben.

Allerdings sei es nur in "vereinzelten" Fällen zu Unregelmäßigkeiten gekommen. Genaueres weiß man in München nicht. Die betroffenen Unternehmen würden direkt von der Steuerbehörden informiert, nicht aber die Zentrale. Außerdem fielen solche Fälle unter das Steuergeheimnis. Darauf berufen sich auch Finanzämter, Landgerichte und Staatsanwälte und verweigern jegliche Auskünfte.

Beim Deutschen Franchise-Nehmer Verband (DFNV), in dem auch Betreiber von McDonald's-Restaurants organisiert sind, zeigt man sich von den Vorwürfen wenig überrascht. In der Gastronomie seien Manipulationen mit der Umsatzsteuer weit verbreitet, so DFNV-Präsident Bernd-Rüdiger Faßbender. Allerdings sei falsche Umsatzsteuerberechnung "kein Kavaliersdelikt, sondern ein Fall von Steuerhinterziehung, auf die Strafe steht."

Neben der Steuernachzahlung sind das in der Regel Geldbußen oder sogar Freiheitsstrafen. Mit Blick auf die Vorwürfe gegen McDonald's sagt Faßbender: "Was der Einzelne macht, ist denen so lange egal, bis es systemschädigend ist. Und Steuerhinterziehung ist systemschädigend."

Das scheint McDonald's genauso zu sehen. Die Pressesprecherin des Unternehmens verweist darauf, dass Steuermanipulationen nicht mit der "Unternehmensethik" vereinbar seien und der "Schutz der Marke" enorm wichtig sei.

Die McDonald's-Zentrale will allerdings erst einmal abwarten, bis das Fehlverhalten erwiesen ist, sprich: rechtskräftige Urteile gefällt sind. Dann würde "von Fall zu Fall" über Sanktionen entschieden.

Diese können "von der Abmahnung bis zur fristlosen Kündigung des Franchisevertrages gehen", so die Sprecherin. Bei Steuermanipulationen sei es in der Vergangenheit "in weniger als fünf Fällen" schon zu Vertragskündigungen gekommen.

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Quelle:
SZ vom 26.04.2005
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