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Pkw-Maut:Bund muss Schadenersatz zahlen

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Das teilen die Firmen CTS Eventim und Kapsch Traffic Com in einer Mitteilung an die Börse mit. Sie verweisen auf einen Zwischenschiedsspruch. Über die zu zahlende Summe muss noch entschieden werden.

Niederlage für den Bund nach dem Scheitern der Pkw-Maut: Die vorgesehenen Betreiberfirmen haben nach einer Entscheidung des Schiedsgerichts Anspruch auf Schadenersatz gegen die Bundesrepublik. Das teilten die Firmen CTS Eventim und Kapsch Traffic Com in einer Mitteilung an die Börse mit. Sie verwiesen auf einen am Freitag übermittelten Zwischenschiedsspruch. In der nun folgenden zweiten Phase des Schiedsverfahrens werde über die Höhe des Anspruchs entschieden.

Die Pkw-Maut - ein CSU-Prestigeprojekt - war im Juni 2019 vom Europäischen Gerichtshof als rechtswidrig gestoppt worden. Die vorgesehenen Betreiber fordern 560 Millionen Euro Schadenersatz, nachdem der Bund die Verträge nach dem Urteil kündigte. Der Bund hatte die Ansprüche zurückgewiesen, es folgte ein Schiedsverfahren.

Das Schiedsgericht habe bestätigt, dass die von der Auto Ticket GmbH, einem Gemeinschaftsunternehmen von Kapsch Traffic Com und CTS Eventim, geltend gemachten Ansprüche dem Grunde nach bestünden, teilten die Firmen mit. Deutschland habe sich demnach nicht einseitig und entschädigungslos von dem Vertrag lossagen dürfen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die deutsche Pkw-Maut - offiziell Infrastrukturabgabe - vor knapp drei Jahren untersagt, weil sie ausländische Fahrzeughaltern benachteilige. Daraufhin hatte der damalige Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) eilig die Verträge gekündigt, die er im Vertrauen auf das Gelingen seiner Maut-Pläne bereits ein halbes Jahr zuvor geschlossen hatte. Mit der Pkw-Maut, die de facto nur im Ausland zugelassene Autos treffen sollte, wollte Scheuer ein Wahlkampfversprechen einlösen.

Das Schiedsgericht habe bestätigt, dass der Bund CTS und Kapsch die Kosten ersetzen müsse, die durch die Abwicklung des Betreibervertrags bereits entstanden waren, teilten die Firmen mit. Zudem hätten sie Anspruch auf Ersatz des Brutto-Unternehmenswertes, der sich nach den zu erwartenden Gewinnen richtet. "Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, durfte sich demnach nicht einseitig und entschädigungslos von dem Vertrag lossagen."

Scheuer hatte die Kündigung damit begründet, dass die Betreiber bereits in der Vorbereitungsphase Leistungen nicht erbracht und zugesagte Planungsunterlagen nicht geliefert hätten. Zudem hätten sie auch nach der Kündigung durch den Bund noch Unteraufträge vergeben und damit gegen Bestimmungen des Vertrags verstoßen. Diese Argumentation habe das Schiedsgericht abgelehnt, erklärten CTS und Kapsch.

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SZ vom 26.03.2022/dpa/Reuters/jael
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