Markenschutz:Lego-Figuren bleiben einzigartig

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Lego-Figuren in einem Spielzeugwarengeschäft (Foto: dpa)
  • Anbieter wie Best-Lock verkaufen Spielzeug, das perfekt mit den Bausteinen der Firma Lego zusammenpasst. Der Verkauf kopierter Bausteine ist legal.
  • Ein EU-Gericht hat nun zurückgewiesen, den Markenschutz auch für die Figuren von Lego aufzuheben.
  • Best-Lock wollte seine Figuren denen von Lego noch ähnlicher machen. Dies hat das Gericht der Europäischen Union (EuG; ehemals das Gericht Erster Instanz) in Luxemburg nun aber untersagt.

Von Björn Finke, London

Der Herausforderer kommt arg martialisch daher: Jagdflieger und Kampfhubschrauber, Flaks und Panzer - aktuelle oder das Modell Tiger der Wehrmacht aus dem Zweiten Weltkrieg. Die Spielfiguren, die zu diesen Bausätzen gehören, tragen Tarnanzüge. Manche Sätze enthalten auch Ruinen, für das passende Umfeld. Der Spielzeughersteller Best-Lock Construction Toys liefert alles, was der Nachwuchs-Feldmarschall im Kinderzimmer vermeintlich braucht. Und die genoppten Plastik-Klötzchen aus den Bausätzen passen einwandfrei mit denen des unbestrittenen Marktführers Lego zusammen. Nur dass der dänische Konzern aus Prinzip keine Militär-Modelle unters junge Volk bringt. Am Dienstag erlitt der Angreifer Best-Lock nun aber eine empfindliche Niederlage in einem juristischen Scharmützel.

Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg, die Vorinstanz zum bekannteren Europäischen Gerichtshof (EuGH), wies das Ansinnen von Best-Lock zurück, den Markenschutz für Lego-Figuren aufzuheben. Torsten Geller, Gründer und Chef von Best-Lock, kündigte daraufhin an, vor den EuGH zu ziehen: "Die Entscheidung überrascht mich nicht wirklich", sagt der 51-jährige Deutsche. "Ich bin es gewohnt, gegen Lego vor Gericht bis in die höchste Instanz gehen zu müssen." Geller ruft aus Kanada an, um das Urteil zu kommentieren; von dort führt der gebürtige Hamburger Best-Lock. Er gründete den Lego-Rivalen 1998 in Großbritannien, inzwischen verkauft die Firma in 80 Ländern ihre Bausätze mit Plastik-Steinen, die perfekt zu denen der Dänen passen, doch deutlich billiger sind. Der Umsatz liegt Geller zufolge im "zweistelligen Millionenbereich".

Die Themen der Bausätze sind ähnlich wie bei Lego: Wilder Westen und Raumfahrt, Stadt und Autos. Plus eben Militär. Der dänische Milliardenkonzern versucht, sich Best-Lock und andere Nachahmer wie Sluban aus China mithilfe des Markenrechtes vom Hals zu halten. Das beschäftigt seit Jahren die Gerichte. Der Patentschutz für die genoppten Steine der Dänen lief bereits vor Jahrzehnten aus. Allerdings ließ Lego die Steine und ihre charakteristischen Noppen dann als Marke schützen.

Freie Fahrt für Kopierer - aber nur für Bausteine

Best-Lock und andere Nachahmer gingen dagegen vor. Mit Erfolg: 2009 entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass die für Lego typischen genoppten Plastik-Klötzchen keinen Markenschutz mehr genießen. Ein Jahr später urteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg ähnlich - freie Fahrt für die Kopierer.

Doch beziehen sich diese Beschlüsse nur auf Bausteine. Lego ließ aber schon im Jahr 2000 seine Plastik-Männchen als sogenannte dreidimensionale Gemeinschaftsmarke für die EU eintragen und damit vor Nachahmern schützen. Die Spielfiguren von Best-Lock unterscheiden sich auch leicht von den Lego-Originalen; die Hautfarbe der Männchen ist nicht so ungesund gelb wie bei den Dänen, außerdem stehen kleine Nasen hervor, wohingegen Lego-Figuren glatte Gesichter haben. Best-Lock verlangt, die Eintragung der Lego-Figuren als Marke rückgängig zu machen - sollte die Firma sich damit juristisch durchsetzen, dürften ihre Männchen genauso aussehen wie die des Marktführers.

Gellers Anwälte argumentieren, die besondere Form der Lego-Figuren könne nicht als Marke geschützt werden, weil sich die Form schlicht aus der Notwendigkeit ergebe, die Männchen mit Bausteinen zusammenstecken zu können. Das europäische Gericht sah dies anders. Im Urteil heißt es, bei der Form gehe es nicht um technische Zwänge, sondern darum, den Plastik-Figuren "menschliche Züge" zu verleihen. Diese Schlacht hat Geller also verloren, doch sein Kampf geht demnächst wohl vor dem EuGH weiter.

© SZ vom 17.06.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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