Süddeutsche Zeitung

Mangel:Schadenersatz oder Mietminderung

Kümmert sich der Vermieter nicht um die Wohnung, muss er den Schaden zahlen oder eine billigere Miete akzeptieren.

Mit der Mieter erkauft sich der Mieter das Recht auf eine einwandfreie Wohnung. Findet Regenwasser den Weg in die Wohnung und beschädigt Möbel, muss der Vermieter den Schaden zahlen.

Der Mieter kann auch die Miete kürzen, wenn er die Wohnung nicht mehr vertragsgemäß nutzen kann: die Heizung fällt aus oder eine lärmende Baustelle stört den Hausfrieden.

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