Vorstände:Managergehälter werden gesetzlich gedeckelt

Kabinettssitzung u.a. zu Managergehältern

Mit der Deckelung von Managergehältern wollen Union und SPD ein Signal gegen die zunehmende soziale Ungleichheit in Deutschland setzen.

(Foto: dpa)
  • Der Aufsichtsrat wird gesetzlich dazu verpflichtet, eine Maximalvergütung für die Mitglieder des Vorstands festzulegen.
  • Zudem erhält die Hauptversammlung das Recht, diese Maximalhöhe noch herabzusetzen.

Von Harald Freiberger

Ausufernde Gehälter für Manager sollen der Vergangenheit angehören - zumindest wenn es nach der großen Koalition geht. Der Bundestag hat am Donnerstag ein Gesetz beschlossen, mit dem die Vorstandsgehälter von Aktiengesellschaften gedeckelt werden. Eva Högl, die Vize-Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, sprach vorab schon von einem "großen Erfolg".

Vergütungsexperten sind sich da allerdings nicht ganz so sicher. Vor allem zwei neue Regeln sind es, die im Rahmen der EU-Aktionärsrechterichtlinie umgesetzt werden. Zum einen soll der Aufsichtsrat gesetzlich verpflichtet werden, eine Maximalvergütung für die Vorstandsmitglieder festzulegen. Bisher gibt es dazu nur eine Empfehlung des Corporate Governance Kodex, der Richtlinien zur guten Unternehmensführung aufstellt. Der Aufsichtsrat kann sich freiwillig an diese Empfehlung halten. Künftig ist er gesetzlich verpflichtet, eine maximale Höhe für die Vergütung seiner Top-Manager anzugeben. Die zweite Regel sieht vor, dass die Hauptversammlung das Recht erhält, diese Maximalhöhe noch herabzusetzen. Eine Abweichung ist demnach nur nach unten möglich. Damit wolle man die Aktionärsrechte stärken, heißt es in der Unions-Bundestagsfraktion.

"90 Prozent der Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften in Deutschland halten sich bereits an die Empfehlung des Corporate Governance Index"

Mit der Deckelung von Managergehältern wollen Union und SPD ein Signal gegen die zunehmende soziale Ungleichheit in Deutschland setzen. Wenn Dax-Vorstände im Schnitt das 52-fache ihrer Mitarbeiter verdienten, sei das nicht mehr nachvollziehbar, sagte Högl. Experten sind jedoch skeptisch, ob das Gesetz sein Ziel erreicht und ob es überhaupt nötig ist. "90 Prozent der Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften in Deutschland halten sich bereits an die Empfehlung des Corporate Governance Kodex und haben die Managergehälter freiwillig begrenzt", sagt Regine Siepmann, Partnerin der Beratungsgesellschaft hkp, die sich auf Vergütungsfragen spezialisiert hat. Bei den meisten Aktiengesellschaften in Deutschland seien die Managergehälter also schon gedeckelt.

Zum anderen hält es Siepmann für wenig sinnvoll, dass die Hauptversammlung als letzte Instanz über die Höhe der Vorstandsgehälter entscheidet: "Institutionelle Anleger, die auf dem Aktionärstreffen die Mehrheit haben, interessieren sich weniger für die Höhe der Vergütungen", sagt die Expertin. Sie schauten vor allem auf die Kennzahlen für das Erreichen von Zielen, an denen sich Gehälter und Boni orientieren.

Ähnlich argumentiert Jörg Rocholl, Wirtschaftsprofessor am Berliner ESMT-Institut für Management: "Wenn in letzter Instanz die Hauptversammlung über die Vorstandsgehälter entscheidet, widerspricht das der Mitbestimmung, einem zentralen Prinzip deutscher Aktiengesellschaften", sagt er. Demnach sei der paritätisch mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzte Aufsichtsrat das entscheidende Gremium. Auf Hauptversammlungen habe aber in der Regel die Kapitalseite die Mehrheit, sie könne mit der neuen Regel dem Aufsichtsrat noch einmal das Misstrauen aussprechen. "Das ist logisch nicht ganz nachvollziehbar", sagt Rocholl.

Ohnehin hält der Professor nicht die Höhe der Managergehälter für die zentrale Herausforderung, sondern die längerfristige Betrachtung. "Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Manager hohe langfristige Risiken eingegangen sind, um kurzfristig den Gewinn und ihr daran geknüpftes variables Gehalt zu steigern", sagt Rocholl. Als Beispiel nennt er die Deutsche Bank, die vor der Finanzkrise mit dubiosen Praktiken Milliarden-Gewinne erzielte, danach aber hohe Strafzahlungen leisten musste. Das höchste Gehalt, das ein Dax-Vorstand jemals in einem Jahr erhielt, waren die rund 17 Millionen des VW-Chefs Martin Winterkorn, der später wegen des Diesel-Skandals gehen musste. Nach der Finanzkrise wurden für Aktiengesellschaften zwar Regeln eingeführt, variable Gehaltsbestandteile erst nach einer gewissen Zeit auszuzahlen. "Es ist aber nötig, diese Bestandteile zu vergrößern und länger zu strecken, um längerfristige Risiken abzufangen", sagt Rocholl.

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