Süddeutsche Zeitung

Maklerprovision:Immobilienkäufer werden entlastet

Spätestens von 2021 an zahlt bundesweit der Verkäufer die Maklerprovision hälftig mit. Bis zuletzt war strittig, wie die gerechte Aufteilung nachgewiesen werden soll.

Von Thomas Öchsner

Für Käufer von Immobilien, die sich ihren Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen wollen, ist es ein großes Ärgernis: die Provision für den Makler. Dafür können schnell mal 20 000 Euro oder auch deutlich mehr auf einen Schlag fällig werden. Doch nun werden die Käufer entlastet. Beauftragt der Verkäufer den Makler, soll der Verkäufer zumindest die Hälfte der Provision bezahlen. Das hat der Deutsche Bundestag an diesem Donnerstag beschlossen. Das Gesetz könnte dann schon nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten spätestens Anfang nächsten Jahres in Kraft treten.

In fünf Bundesländern (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen) sowie in einigen Regionen Niedersachsens trägt der Käufer derzeit noch die gesamte Maklerprovision. Diese kann inklusive Mehrwertsteuer bis zu 7,14 Prozent betragen. Im übrigen Bundesgebiet, so auch in Bayern, wird die Maklergebühr geteilt, zumindest auf dem Papier. Denn wer dort wie viel bezahlt, ist oft Verhandlungssache. So hieß es in der Begründung des Gesetzesentwurfs des Bundesjustizministeriums: "Auch in den Gebieten, in denen eine hälftige Teilung der Maklerkosten bereits üblich ist, kann sich daher kurzfristig eine abweichende Übung herausbilden, die zu einer Benachteiligung von Käufern von Wohnimmobilien führt." Käufer sähen sich "auf Grund des angespannten Immobilienmarktes faktisch gezwungen, die Maklerprovision zu übernehmen, auch wenn der Makler auf Initiative eines anderen und primär in dessen Interesse tätig geworden ist". Oft müsse der Verkäufer dann "gar keine Maklerprovision zahlen".

"Praktikable Lösung"

Innerhalb der Regierungsparteien CDU/CSU und SPD war aber bis zuletzt umstritten, wie nachzuweisen ist, dass die Provision wirklich hälftig zwischen Verkäufer und Käufer geteilt wird. Das von der SPD geführte Justizministerium hatte zunächst vorgeschlagen, der Verkäufer habe per Überweisungsbeleg die Zahlung an den Makler nachzuweisen. Erst dann muss der Käufer seinen Anteil zahlen. Diese Vorgehensweise hätte jedoch zu Problemen führen können, argumentierten Politiker der Union. Was solle zum Beispiel passieren, wenn der Verkäufer plötzlich stirbt oder pleitegeht? Nach langem Hin und Her einigten sich die Regierungsparteien nun im Rechtsausschuss auf einen Kompromiss: Demnach können auch die Makler selbst gegenüber dem Käufer nachweisen, dass sie vom Verkäufer dessen Anteil an der Provision erhalten haben - "etwa durch Vorlage eines Kontoauszugs, aus welchem sich der Geldeingang ergibt", heißt es in dem Änderungsvorschlag des Rechtsausschusses. Kai Enders, Vorstandsmitglied des Immobilienmaklers Engel & Völkers, hält dies für "eine praktikable Lösung". Die Teilung der Maklercourtage werde "zu einer spürbaren Entlastung privater Immobilienkäufer" führen, sagt er.

Sicher ist: Die sogenannte Maklercourtage trägt zusammen mit der Grunderwerbsteuer maßgeblich dazu bei, die Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie zu erhöhen. Doch wie sieht die Rechnung unterm Strich aus? Eine Auswertung des Immobilienportals Immowelt kommt nun zu dem Ergebnis: Von Maklern angebotene Wohnungen sind im Mittel in neun von elf untersuchten deutschen Großstädten günstiger als Wohnungen, die direkt vom Eigentümer bei Immowelt angeboten wurden, obwohl Käufer bis zu 7,14 Prozent Maklerprovision zahlen müssen. Untersucht wurden dabei die 2019 bei Immowelt angebotenen Bestandswohnungen zwischen 40 und 120 Quadratmetern. Demnach sind die Wohnungen in Berlin im Mittel um 13 Prozent günstiger als Wohnungen von privaten Anbietern, im teuren München immer noch um vier Prozent. Nur in Frankfurt und Köln waren die Makler-Wohnungen teurer als die Immobilien von privaten Verkäufern. Cai-Nikolas Ziegler, Vorstandschef bei Immowelt, erklärt dies so: "Private Verkäufer neigen dazu, den Wert ihrer Immobilie zu hoch einzuschätzen." Makler hingegen würden von vorneherein "marktgerechte Preise" ansetzen.

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SZ vom 15.05.2020
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