Maklergebühr:Wer den Auftrag vergibt, soll zahlen

Frau vor Immobilengeschäft

Eine eigene Immobilie? Das können sich immer weniger Menschen leisten.

(Foto: Peter Kneffel/dpa)

Auch beim Immobilienkauf soll künftig das Besteller­prinzip gelten - Justiz­ministerin Barley prüft eine Reform bei den Makler­gebühren. Der Koalitions­partner ist skeptisch.

Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, weiß es: Ein Makler kassiert schnell mal 15 000 Euro und mehr für seinen Service. Diese Kosten kommen noch zur Grunderwerbsteuer und den Notargebühren dazu und verteuern den Immobilienkauf erheblich. Nun will die Regierung gegensteuern. "Wir prüfen aktuell, ob sich das Bestellerprinzip auch auf Immobilienverkäufe übertragen lässt", sagte Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Das bedeutet, dass derjenige die Maklerkosten zu tragen hat, der ihn beauftragt, in der Regel der Verkäufer. Dies wurde bereits bei der Vermittlung von Mietwohnungen eingeführt. "Die Einführung dieses Bestellerprinzips war ein wichtiger Schritt, um Mieter spürbar zu entlasten", sagte Barley.

Die Maklergebühr schwankt in Deutschland zwischen 7,14 bis 5,95 Prozent des Kaufpreises. In Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen und Brandenburg zahlt der Käufer die Provision komplett, in anderen Bundesländern wird sie in der Regel geteilt zwischen Käufer und Verkäufer. Bei einem Kaufpreis von 300 000 Euro fallen für den Käufer in Deutschland derzeit bis zu 21 420 Euro Maklergebühr und bis zu 19 500 Euro Grunderwerbsteuer an, die in einigen Bundesländern bis zu 6,5 Prozent beträgt.

Die Idee der SPD stößt zumindest bei den Grünen auf volle Zustimmung. Die Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Katrin Göring-Eckardt, hat angekündigt, einen Gesetzentwurf zum Bestellerprinzip bei Maklern in den Bundestag einzubringen. "Wer den Makler bestellt, muss zahlen", sagte Göring-Eckardt der Düsseldorfer Rheinischen Post. Ministerin Barley habe sich schon bei der Mietpreisbremse von der Union über den Tisch ziehen lassen, das dürfe beim Bestellerprinzip nicht wieder passieren, heißt es. In den meisten Bundesländern liege die Maklergebühr weit über dem europäischen Durchschnitt, monieren die Grünen schon länger.

Wird die Regelung geändert, schlagen Verkäufer die Courtage auf den Preis auf, befürchten viele

Die verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: "Das gut gemeinte Anliegen des Gesetzgebers, die Käufer zu entlasten, funktioniert in der Praxis nicht, wenn der Verkäufer die zusätzlichen Kosten plus Nebenkosten auf den Kaufpreis aufschlägt." Winkelmeier-Becker forderte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) auf, gemeinsam mit den eigentlich zuständigen Ländern eine Reform der vielfach gestiegenen Grunderwerbsteuer anzugehen. Das sei ein besserer Hebel, um die Verbraucher von hohen Nebenkosten beim Immobilienkauf zu entlasten.

Ähnlich argumentiert die FDP. "Endlich nimmt sich die Bundesregierung der viel zu hohen Baunebenkosten an, aber die Vorschläge sind wenig ambitioniert", sagte der baupolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Daniel Föst. Bei einer schlichten Änderung des Bestellerprinzips würde die Courtage wahrscheinlich vom Verkäufer auf den Kaufpreis aufgeschlagen. "Wesentlich unbürokratischer wäre ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer", so Föst.

Die große Koalition von CDU/CSU und SPD hat die Maklerkostenreform nicht im Koalitionsvertrag vereinbart. Daher ist die Umsetzung Verhandlungssache. Der CDU-Rechtsexperte Jan-Marco Luczak forderte, erst einmal Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer zu prüfen. "Hier habe ich bislang weder von der Justizministerin noch vom Bundesfinanzminister Olaf Scholz Vorschläge zur Umsetzung gehört", kritisierte er mit Blick auf einen vereinbarten Prüfauftrag.

Fest vereinbart ist bisher von der Koalition nur das Baukindergeld. Familien sollen über zehn Jahre 12 000 Euro pro Kind bekommen beim Kauf oder Bau einer Immobilie. Je nach Kaufpreis deckt diese Summe derzeit jedoch nicht einmal die Maklerprovision. Kritiker sprechen deshalb von einer milliardenschweren Subvention auf Kosten aller Steuerzahler, während der Staat weiter mit der Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Eigentum viel Geld kassiert.

Der Eigentümerverband Haus & Grund warnte vor überzogenen Maßnahmen, räumte aber ein, dass die Maklerkosten meist viel zu hoch seien. "Deshalb muss der Staat endlich mit kartellrechtlichen Mitteln gegen Preisabsprachen unter den Maklern vorgehen", sagte Verbandspräsident Kai Warnecke. Aber bevor die Politik das Bestellerprinzip auch beim Kauf und Verkauf von Immobilien vorschreibe, "sollte sie vor der eigenen Tür kehren und auf die Grunderwerbsteuer verzichten".

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