Süddeutsche Zeitung

Barleys Vorschlag zu Maklergebühren:Warum nicht früher?

Justizministerin Barley will, dass in Zukunft der Verkäufer einer Immobilie die Maklergebühren zahlt. Makler hatten auch viel zu lange quasi eine Lizenz zum Gelddrucken.

Kommentar von Thomas Öchsner

Im Wirtschaftsleben gibt es ein ehernes Gesetz: Wer eine Dienstleistung bestellt, muss sie auch bezahlen. Alles anders wäre nicht fair und unangemessen. Trotzdem gibt es einen Berufsstand in Deutschland, für den diese Form der Bezahlung teilweise nicht gilt. Immobilienmakler suchen im Auftrag eines Verkäufers Käufer für eine Wohnung oder ein Eigenheim, aber nicht der Verkäufer, sondern der Käufer zahlt die Provision für den Makler. Bundesjustizministerin Katarina Barley will damit in Zukunft Schluss machen. Dafür kann man ihr nur zurufen: Na endlich, warum nicht früher?

Makler haben heute, zumindest auf den Immobilienmärkten, in denen Mieten und Wohnungspreise steigen und steigen, quasi eine Lizenz zum Gelddrucken. Gekauft wird fast alles, oft zu irrsinnig hohen Preisen, und je höher der Preis, desto mehr kann der Makler kassieren: Einmal eine 400 000 teure Wohnung vermittelt - und schon lassen sich fast 30 000 Euro auf einen Schlag einnehmen. Nun kann es sein, dass der Makler sein Geld dabei gar nicht schnell verdient und eine Menge tun muss: Inserate schalten, Interessenten aussortieren und womöglich zigfach die Wohnung aufschließen und zeigen, bis ein Käufer gefunden ist. Es gibt aber keinen Grund, warum für diese Leistung der Käufer anstelle des Verkäufers aufkommen sollte. Wer bestellt, muss auch bezahlen. Das ist nicht nur gerecht. Es trägt auch dazu bei, dass sich diejenigen, die nicht viel geerbt haben und sich mühsam Eigenkapital für die eigenen vier Wände ersparen müssen, eher ein Eigenheim leisten können.

In Deutschland sind die Nebenausgaben für den Kauf einer Wohnimmobilie etwa im Vergleich zu den Niederlanden absurd hoch. Da können schnell mehr als 50 000 Euro zusammenkommen, zählt man Grunderwerbssteuer, Maklerprovision, Notarkosten und Ausgaben fürs Grundbuchamt zusammen. Eine Bank finanziert diese Nebenerwerbskosten in der Regel nicht. Dadurch verringert sich das Eigenkapital; je mehr Erspartes zum Beispiel eine junge Familie bei der Bank vorweisen kann, desto leichter kann sie einen niedrigeren Hypothekenzins für den Kredit aushandeln. Nun könnte der Verkäufer einen Teil der von ihm bezahlten Provision auf den Kaufpreis umlegen. Doch dann hat der Käufer immer noch den Vorteil, dies über die Bank finanzieren zu können.

Zahlt der Verkäufer, fördert dies außerdem den Wettbewerb. Künftig sollte es keine festen Provisionssätze wie die jetzt bis zu 7,14 Prozent vom Kaufpreis mehr geben. Es sollte so laufen, wie es sich in anderen Branchen der Marktwirtschaft gut bewährt hat: Der Verkäufer lässt sich verschiedene Angebote kommen und sucht sich den Makler aus, der das beste Preis-Leistungsverhältnis bietet und ihm vertrauenswürdig erscheint. Das hilft zu unterscheiden zwischen guten und schlechten Maklern, denen der Berufsstand seinen miesen Ruf verdankt.

Die letzten Glücksritter, die noch den schnellen Euro verdienen wollen, würden vom Markt verschwinden. Die Preise sinken auch. In den Niederlanden, wo das Bestellerprinzip seit Langem gilt, hat sich die Maklercourtage auf ein bis zwei Prozent eingependelt. Selbst manche Makler haben nichts gegen das Bestellerprinzip, wenn es so gestaltet ist, dass auch der Käufer zum Besteller werden kann, der sich die professionelle Hilfe bei der Suche nach einem Eigenheim etwas kosten lassen will. Bei Vermietungen gilt das Bestellerprinzip schon seit 2015.

Trotzdem wird Barley mit ihrem Vorhaben auf harten Widerstand stoßen. Wer sich aber jetzt darüber beschwert, dass die Politik wieder einmal in den Markt eingreift, der sieht nicht: Ohne wirklichen Wettbewerb funktioniert Marktwirtschaft nicht.

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