Mainz (dpa/lrs) - Der 1. Juli wird für den Verkehr in Mainz ein ganz besonderer. Zwar startet dann nicht wie früher einmal vorgesehen in einer Innenstadtzone ein Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge, aber die Alt- und Neustadt wird von Mittwoch an bis auf wenige Ausnahmen zu einer flächendeckenden Tempo-30-Zone. Die Landeshauptstadt will damit in Kombination mit anderen Maßnahmen die Luftqualität weiter verbessern. Unter anderem an einer Messstation in der Nähe des Hauptbahnhofs war in den vergangenen Jahren immer wieder der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) gerissen worden, das hatte einst auch eine Klage der Deutschen Umwelthilfe zur Folge.
Die Mainzer Verkehrsdezernentin Katrin Eder (Grüne) sagte der Deutschen Presse-Agentur, es gehe schlicht nicht ohne Tempo 30. Sie sei ein „Fan von Tempo 30“, weil das auch Fußgängern und Radfahrern mehr Sicherheit bringe. Teil der neuen großen Zone mit dem Tempolimit sind auch die vielbefahrende Rheinschiene sowie weitere Hauptachsen im Zentrum, wie der fortgeschriebene Luftreinhalteplan vorsieht.
Ursprünglich hatte Mainz ab Juli ein zonales Fahrverbot für alte Dieselfahrverbote vorgesehen, als erste Stadt im Land. Das war wegen der Corona-Krise erst auf Anfang Oktober verschoben worden, nun soll es erstmal gar nicht kommen. Das erzürnt die Umwelthilfe. Deren Chef Jürgen Resch sagte der dpa, auch die DUH sei seit Jahren für die „Regelgeschwindigkeit 30“ in Städten. Doch es reiche nicht aus, um die NO2-Grenzwerte in Mainz dauerhaft nicht zu überschreiten.
Neben der Tempo-30-Zone hat Mainz auch anderes getan, etwa Busse umgerüstet, und es ist auf der Rheinachse eine Umweltspur nur für Busse, Taxis und Radfahrer geplant. Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz befindet, Tempo-30-Zonen müssten stets als Baustein eines gesamten Mobilitätskonzepts gedacht werden. „Nur so kann die Verkehrswende gelingen“, sagte das Geschäftsführende Vorstandsmitglied Karl-Heinz Frieden. Dazu gehörten auch ein guter ÖPNV, Radwege und sichere Abstellplätze an Umsteigepunkten.
„Ein generelles Tempo 30 innerhalb geschlossener Ortschaften kann aber nur im Einzelfall eine Lösung sein und muss natürlich in jeder Stadt oder Gemeinde selbst entschieden werden“, meinte Frieden. Es müsse geschaut werden, ob Durchgangsverkehr ausgebremst und stark befahrene Straßen verstopft würden, wenn dort nur noch 30 gefahren werden dürfe. „Unnötige Staus müssen verhindert werden und vor allem verkehrsbedingte Umweltbelastungen wie zum Beispiel durch Feinstaub vermieden werden.“