Machtkampf:Metro droht Niederlage bei Media Markt und Saturn

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Wie es bei den Eletronik-Ketten weitergeht, würde Hauptbesitzer Metro gerne alleine entscheiden. Doch die Gründer sperren sich dagegen, dass Metro sie aushebelt. Vor Gericht könnten sie Recht bekommen.

Metro-Chef Eckhard Cordes möchte bei den Elektronik-Ketten Media Markt und Saturn durchregieren. Zwar gehören die beiden Märkte mehrheitlich dem blau-gelben Handelskonzern - doch die Minderheitseigentümer sperren sich. Cordes hat darum einen Beirat installiert, mit dessen Hilfe bei Konzernentscheidungen die Alteigentümer übergangen werden könnten. Dieses Modell aber wird vor Gericht wohl keinen Bestand haben, deutete das Landgericht Ingolstadt an.

Die Media-Markt-Filiale im Münchner Stadtteil Haidhausen. (Foto: dpa)

Nach vorläufiger Bewertung sei die Einrichtung des Beirats zwar rechtmäßig, sagte der Richter. Durch das Gremium ändere sich das Machtgefüge bei Media-Saturn wahrscheinlich jedoch nicht so, wie Metro sich das vorstelle: Die Sperrminorität der Alteigentümer bleibt wohl erhalten.

Online-Strategie verschlafen

Damit wäre die Metro in erster Instanz gescheitert, die Macht bei Media-Saturn an sich zu reißen. Der Konzern besitzt einen Anteil von gut drei Vierteln an den Ketten. Er ringt seit dem Frühjahr mit den Gründern Erich Kellerhals und Leopold Stiefel um das Sagen bei Media-Saturn.

Der Richter deutete an, dass in dem umstrittenen Beirat zumindest bei wichtigen Entscheidungen weiterhin die Beschlussmehrheit wie in der Gesellschafterversammlung gelten könnte. Die Beschlüsse müssen dort bislang mit einer Mehrheit von mehr als 80 Prozent getroffen werden. Die Metro braucht demnach für die Entscheidungen immer die Zustimmung von Gründer Kellerhals, der knapp 22 Prozent besitzt.

Mit seinem Vorstoß wollte Metro-Chef Cordes eben diesen Zwang umgehen und so Entscheidungen in seinem Sinn beschleunigen. Metro bemängelt, die Tochter habe eine Online-Strategie sowie ihre Internationalisierung verschlafen.

Der Konzern kündigte an, dass er den Weg durch die Instanzen wählen werde, wenn es nicht zu einer Einigung oder einem für ihn positiven Urteil kommen sollte.

Der Richter kritisierte die mangelnde Gesprächsbereitschaft der Parteien und drängte zu einer gütlichen Einigung. "Es wäre angezeigt, dass die Gesellschafter darüber nachdenken, ob man die Geschichte unternehmerisch voranbringt", sagte der Richter. Die Erfahrung bei ähnlichen Fällen zeige, dass der Streit selbst nach einem letztinstanzlichen Urteil häufig zu Lasten des gemeinsamen Unternehmens weitergehe.

Die Kammer setzte den nächsten Verhandlungstermin, an dem womöglich bereits eine Entscheidung fällt, für den 11. Oktober an.

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