Süddeutsche Zeitung

Machtkampf bei Media-Saturn:Gericht stärkt Position der Metro

Der Firmengründer von Media Markt und Saturn und der Mehrheitseigner Metro streiten sich vor Gericht: Wer hat die Macht im Konzern? Ein Urteil stärkt nun die Metro - doch auch der Firmengründer sieht sich als Sieger. Der Clinch geht weiter.

Es ist wohl nur ein Punktsieg in einem scheinbar unlösbaren Konflikt: Der Düsseldorfer Handelskonzern Metro hat sich im Machtkampf beim Elektronikkonzern Media-Saturn vor Gericht gegen die Minderheitseigentümer um Firmengründer Erich Kellerhals durchgesetzt.

Das Oberlandesgericht (OLG) München bestätige den Spruch eines Schiedsgerichts, wonach die Einrichtung eines Beirats für operative Entscheidungen bei der Dachgesellschaft der Ketten Media Markt und Saturn rechtmäßig war - und wies die Klage von Firmengründer Kellerhals zurück. Der hat ein Vetorecht in der Gesellschafterversammlung und kann damit Entscheidungen blockieren. In dem neu gegründeten Beirat kann mit einfacher Mehrheit entschieden werden, Kellerhals' Vetorecht wird somit ausgehebelt.

"Die Metro ist sehr erfreut über die beiden Entscheidungen", sagte ein Konzernsprecher. Aber auch die Gegenseite sieht sich als Gewinner: "Entscheidend ist, dass die Metro keinen Millimeter weitergekommen ist. Sie kann weiter nicht durchregieren", sagte Kellerhals' Anwalt Luidger Röckrath. "Herr Kellerhals hat weiterhin seine Minderheitsrechte und kann sie durchsetzen."

Die Metro AG verfügt über 75 Prozent der Anteile an Media-Saturn, Kellerhals hält aber nach wie vor eine 20-Prozent-Sperrminorität. Ihm wäre es am liebsten, wenn die Metro ihre Anteile wieder verkauft. Das wird aber kaum passieren, denn der Elektronikkonzern ist einer der erfolgreichsten Teile der Metro-Gruppe: Alleine im zweiten Quartal dieses Jahres steig der Umsatz um 4,5 Prozent auf 4,5 Milliarden Euro. Im vergangenen Jahr trugen Saturn und Media Markt mehr als 20 Milliarden Euro zum Gesamtumsatz von 67 Milliarden Euro bei.

Der Streit zwischen dem Düsseldorfer Handelskonzern und Kellerhals dürfte mit dem jüngsten Urteil aber nicht vorbei sein. Die Richter ließen eine Revision nicht zu, es bleibt Kellerhals aber eine Beschwerde beim BGH. Das Gericht überließ es außerdem einem Schiedsgericht, zu klären, was mit welcher Mehrheit im Beirat beschlossen werden kann.

Das von der Metro angerufene Schiedsgericht hatte bereits am Mittwoch mit einem Spruch für weitere Verwirrung gesorgt, beide Parteien sahen sich anschließend in ihren Positionen bekräftigt. Die Metro behauptet, für wichtige Entscheidungen wie Zukäufe und Investitionen reiche zukünftig eine einfache Mehrheit. Kellerhals sieht sich in seinem Mitspracherecht bekräftigt, wenn es um Gewinnverwendung oder Bestellung von Geschäftsführern geht.

Nach dem heutigen Urteil waren beide Seiten um Deeskalation bemüht. Der Anwalt des Minderheitseigners siganlisierte Bereitschaft zu einer Beilegung des Konflikts. "Dieser Streit kann juristisch nicht gelöst werden; nur auf einer anderen Ebene, der kaufmännischen etwa", sagte Röckrath. Und ein Metro-Sprecher betonte: "Es gibt hier keine Sieger und Besiegte. Es ging nie ums Durchregieren."

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