Süddeutsche Zeitung

Luxemburg:EU-Kommission hält Steuerpraktiken von McDonald's für ungerecht, aber legal

  • Die EU-Kommission prüft die Steuerpraktiken vieler Konzerne. Im Fall von McDonald's hat sie keinen Gesetzesverstoß gefunden.
  • Die Burgerkette hatte in Luxemburg auf bestimme Gewinne gar keine Steuern gezahlt. Möglich wurde dies durch eine dort registrierte Tochterfirma.
  • Nach Einschätzung der EU-Kommission war dies ungerecht, aber nicht illegal.

Apple hat 13,1 Milliarden Euro plus 1,2 Milliarden Euro Zinsen an Steuern nachgezahlt, weil die EU-Kommission die Steuerpraktiken des iPhone-Herstellers in Irland für illegal erklärt hatte. Der Fall ist noch nicht rechtskräftig. Auch andere Konzerne sind wegen ihrer Steuertricks im Visier der EU-Kommission, zum Beispiel McDonald's. Doch die Ermittlungen gegen die Fast-Food-Kette werden nun eingestellt. Das Steuermodell der Burgerkette, so das Ergebnis der Prüfung, sei zwar ungerecht, aber nicht illegal.

Offiziell lief die Untersuchung der EU-Kommission gegen Luxemburg, wo die US-Burgerfirma eine Tochter namens McDonald's Europe Franchising hatte. Wenn ein Mitgliedsland ein einzelnes Unternehmen unfair gegenüber anderen Firmen bevorzugt, ist das illegale Beihilfe. Doch das war bei McDonald's nicht der Fall, sagt die EU-Kommission. Zwar habe McDonald's eine Struktur genutzt, dank der gewisse Gewinne gar nicht besteuert wurden. Doch illegal sei dies nicht.

Luxemburg will nachbessern

"Die Nichtbesteuerung ist in diesem Fall auf einer Inkompatibilität zwischen dem luxemburgischen und dem US-Steuerrecht und nicht auf eine Sonderbehandlung durch Luxemburg zurückzuführen", sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Sie betonte allerdings auch: "Dass McDonald's keine Steuern auf seine Gewinne entrichtet hat, entspricht nicht dem Prinzip der Steuergerechtigkeit." Daher begrüße die EU-Kommission, dass Luxemburg Steuerreformen angestoßen habe, um solche Fälle in Zukunft zu verhindern.

Der luxemburgische Finanzminister Pierre Gramegna äußerte sich positiv über die Entscheidung. "Es ist zufriedenstellend, dass die betreffenden Vorschriften der Kommission zufolge damals in Einklang mit EU-Recht standen." Gleichzeitig unterstrich er, dass er Schritte unternommen habe, um ähnliche Fälle künftig zu vermeiden.

Die Kommission prüfte seit 2015, ob Luxemburg sein Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA möglicherweise falsch angewendet hat. In ähnlichen Fällen mussten bereits Fiat, Amazon und der französische Versorger Engie zu niedrig berechnete Steuern an den Luxemburger Fiskus nachzahlen.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4136250
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ.de/bbr/jps
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.