Süddeutsche Zeitung

Lux-Leaks:Gericht kassiert Urteil gegen Lux-Leaks-Whistleblower Deltour

Lesezeit: 1 min

In der "Lux-Leaks"-Affäre um Steuervorteile für internationale Großkonzerne hat das oberste Gericht Luxemburgs - der Kassationshof - am Donnerstag das Urteil gegen den Informanten Antoine Deltour gekippt. Sein Verfahren muss damit erneut aufgerollt werden, schreiben Luxemburger Medien. Eine geringere Strafe für den Mitangeklagten Raphaël Halet wurde dagegen aufrechterhalten.

Deltour zeigte sich nach dem Urteil erleichtert: "Ich hatte vollstes Vertrauen in die Justiz und gute Argumente, um diesen Kampf zu gewinnen." Die Verteidigungslinie seines Anwalts hat die Richter offenbar überzeugt. Er verstehe nicht, warum sein Mandant vom Gericht zwar als Whistleblower anerkannt, dann aber wegen Diebstahls verurteilt werden könne. Ohne im Besitz von Daten zu sein, könne man schließlich nicht zum Whistleblower werden. Dies sei ein Paradoxon. Die Richter sahen das ähnlich: Deltours Funktion als Hinweisgeber sei nicht richtig gewürdigt worden, hieß es.Halet kündigte an, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anzurufen.

Die Whistleblower und ehemaligen Mitarbeiter der Beratungsgesellschaft Pricewaterhouse-Coopers (PwC) wurden in erster Instanz im Sommer 2016 verurteilt. Deltour bekam zwölf Monate Haft und 1500 Euro Geldstrafe. Die beiden hatten brisante Steuer-Dokumente an den Journalisten Edouard Perrin weitergegeben. Beide Whistleblower hatten stets betont, dass sie Missstände öffentlich machen wollten. Dies sei ihre Motivation gewesen. Um Geld sei es ihnen nicht gegangen.

Im März 2017 prüfte ein Berufungsgericht in Luxemburg das Urteil. Die Richter verringerten das Strafmaß. Dennoch blieb es bei Geld- und Bewährungsstrafen. Deltour bekam sechs Monate Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe von 1500 Euro, Halet eine Geldstrafe von 1000 Euro.

Die Dokumente der Whistleblower offenbarten Deals zwischen Luxemburg und internationalen Konzernen, die ihre Steuerlast so gegen null drücken konnten. Die Süddeutsche Zeitung und internationale Medien hatten 2014 darüber berichtet. Wegen der Lux-Leaks-Affäre haben die EU-Staaten den Kampf gegen Steuerflucht und Steuervermeidung verschärft. Sie löste außerdem eine Debatte aus, ob Whistleblower in Europa nicht besser vor Strafverfolgung geschützt werden sollten.

Der Journalist Perrin war in erster Instanz freigesprochen worden. Doch dagegen hatte die Luxemburger Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Die Ankläger hatten eine Geldstrafe gefordert. Auch in zweiter Instanz blieb es beim Freispruch.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.3820928
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ.de/AFP/been
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.