Berlin (dpa) - Die Fluggesellschaft Air Berlin darf auf 31 Strecken ab dem 16. Januar keine Gemeinschaftsflüge mehr mit ihrem Partner Etihad Airways anbieten. Dies hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in einem Eilverfahren entschieden. Die arabische Etihad hatte den Antrag gestellt, das sogenannte Codesharing bei diesen Flügen weiterhin zu erlauben. Von der Gerichtsentscheidung nicht betroffen sind 52 andere Codeshare-Flüge, die das Bundesamt genehmigt hatte.
Luftverkehr:Gericht lässt umstrittene Gemeinschaftsflüge von Air Berlin nicht zu
Berlin (dpa) - Die Fluggesellschaft Air Berlin darf auf 31 Strecken ab dem 16. Januar keine Gemeinschaftsflüge mehr mit ihrem Partner Etihad Airways anbieten. Dies hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in einem Eilverfahren entschieden. Die arabische Etihad hatte den Antrag gestellt, das sogenannte Codesharing bei diesen Flügen weiterhin zu erlauben. Von der Gerichtsentscheidung nicht betroffen sind 52 andere Codeshare-Flüge, die das Bundesamt genehmigt hatte.
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