Luftverkehr - Frankfurt am Main:Kein Kartellverfahren gegen Lufthansa

Bonn/Frankfurt (dpa) - Trotz deutlich erhöhter Ticketpreise nach der Pleite von Air Berlin leitet das Bundeskartellamt kein Kartellverfahren gegen die Lufthansa ein. Das teilte die Behörde am Dienstag in Bonn mit. Zwar hätten die Tickets im Herbst 2017 auf innerdeutschen Flügen im Schnitt 25 bis 30 Prozent mehr gekostet als ein Jahr zuvor, stellte das Kartellamt das wichtigste Analyseergebnis aus gut 56 000 Einzeltickets vor. Ein Verfahren wegen des Missbrauchs des kurzfristigen Monopols müsse aber nicht eingeleitet werden.

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Bonn/Frankfurt (dpa) - Trotz deutlich erhöhter Ticketpreise nach der Pleite von Air Berlin leitet das Bundeskartellamt kein Kartellverfahren gegen die Lufthansa ein. Das teilte die Behörde am Dienstag in Bonn mit. Zwar hätten die Tickets im Herbst 2017 auf innerdeutschen Flügen im Schnitt 25 bis 30 Prozent mehr gekostet als ein Jahr zuvor, stellte das Kartellamt das wichtigste Analyseergebnis aus gut 56 000 Einzeltickets vor. Ein Verfahren wegen des Missbrauchs des kurzfristigen Monopols müsse aber nicht eingeleitet werden.

Ein Teil der Preiserhöhung sei auf den starken Rückgang des Platzangebotes nach der Air Berlin-Pleite zurückzuführen, räumten die Wettbewerbshüter ein. Das hätte auch bei einer intakten Konkurrenzsituation zu steigenden Preisen geführt.

"Konsequente Fusionskontrolle hat den raschen Markteintritt von Easyjet ermöglicht", sagte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt der Mitteilung zufolge. Die britische Airline hatte Geschäftsteile der insolventen Air Berlin übernommen. Im Anschluss seien die Preise auf den entsprechenden Strecken wieder umgehend gefallen, so Mundt. "Die Entwicklung der Flugpreise wäre bestimmt nicht so günstig verlaufen, wenn die Lufthansa dauerhaft Monopolist auf diesen Strecken geworden wäre." Sein Amt werde die innerdeutschen Flugmärkte auch weiterhin intensiv beobachten.

Lufthansa hatte die gestiegenen Durchschnittspreise mit der höheren Nachfrage und der daraus folgenden schnelleren Auslastung der Maschinen begründet. Darauf habe das computergestützte Preissystem mit der Ausgabe teurerer Tickets aus den höheren Buchungsklassen reagiert. Dieses Argument lehnte Mundt ab: "Die Verwendung eines Algorithmus zur Preisfestsetzung entbindet ein Unternehmen selbstredend nicht von seiner Verantwortung."

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