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Luftverkehr:EuGH stärkt Rechte von Flugreisenden bei Annullierung

Luxemburg (dpa) - Reisende haben einen Anspruch auf Entschädigung, wenn sie nicht rechtzeitig über die Streichung ihrer Flugverbindung informiert werden. Wie der Europäische Gerichtshof in Luxemburg urteilte, müssen Fluggesellschaften ihre Kunden mindestens zwei Wochen vorher eine Nachricht zukommen lassen. Unerheblich sei dabei, ob der Reisende bei der Airline selbst oder über einen Reisevermittler gebucht habe. Im vorliegenden Fall hatte ein Niederländer erst zehn Tage vor seinem geplanten Abflugtermin vom Reisevermittler erfahren, dass sein Flug gestrichen wurde.

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Luxemburg (dpa) - Reisende haben einen Anspruch auf Entschädigung, wenn sie nicht rechtzeitig über die Streichung ihrer Flugverbindung informiert werden. Wie der Europäische Gerichtshof in Luxemburg urteilte, müssen Fluggesellschaften ihre Kunden mindestens zwei Wochen vorher eine Nachricht zukommen lassen. Unerheblich sei dabei, ob der Reisende bei der Airline selbst oder über einen Reisevermittler gebucht habe. Im vorliegenden Fall hatte ein Niederländer erst zehn Tage vor seinem geplanten Abflugtermin vom Reisevermittler erfahren, dass sein Flug gestrichen wurde.

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