Berlin (dpa) - Die Fluggesellschaft Air Berlin hat aus eigener Sicht nicht gegen Berichtspflichten verstoßen. Ein Air-Berlin-Sprecher wehrte sich damit gegen Vorwürfe eines Anlegerschützers in der "Berliner Zeitung". Nach Ansicht des Anlegerschützers verstößt die Airline gegen Berichtspflichten. Der Termin zur Vorlage der Bilanz 2013 war zweimal verschoben worden. Die Finanzaufsicht Bafin sieht allerdings keinen Handlungsbedarf. Jede Aktiengesellschaft habe bis Ende April Zeit, ihren Jahresabschluss vorzulegen, hieß es.
Luftverkehr:Air Berlin: Haben nicht gegen Berichtspflichten verstoßen
Berlin (dpa) - Die Fluggesellschaft Air Berlin hat aus eigener Sicht nicht gegen Berichtspflichten verstoßen. Ein Air-Berlin-Sprecher wehrte sich damit gegen Vorwürfe eines Anlegerschützers in der "Berliner Zeitung". Nach Ansicht des Anlegerschützers verstößt die Airline gegen Berichtspflichten. Der Termin zur Vorlage der Bilanz 2013 war zweimal verschoben worden. Die Finanzaufsicht Bafin sieht allerdings keinen Handlungsbedarf. Jede Aktiengesellschaft habe bis Ende April Zeit, ihren Jahresabschluss vorzulegen, hieß es.
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