Milliardenpaket:EU-Gericht erklärt Corona-Hilfen für Lufthansa für nichtig

Milliardenpaket: Die Lufthansa hat nach Ansicht der EU-Richter teilweise zu Unrecht Staatshilfen bekommen.

Die Lufthansa hat nach Ansicht der EU-Richter teilweise zu Unrecht Staatshilfen bekommen.

(Foto: Boris Roessler/dpa)

In der Pandemie standen bei der größten deutschen Airline Zehntausende Arbeitsplätze auf dem Spiel. Die Bundesregierung legte ein riesiges Hilfspaket auf. Doch das hätte die EU-Kommission nach Ansicht der Richter nie genehmigen dürfen.

Die EU-Kommission durfte die milliardenschweren Hilfen der Bundesregierung für die Lufthansa in der Pandemie nicht genehmigen. Das hat das Gericht der EU - das ist die erste Instanz auf EU-Ebene - am Mittwoch in Luxemburg entschieden. Gegen das Urteil können allerdings noch Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof - das wäre die zweite Instanz - eingelegt werden.

Die Reisebeschränkungen in der Pandemie hatten die Geschäfte der Lufthansa nahezu zum Erliegen gebracht. Zehntausende Arbeitsplätze standen auf dem Spiel. Daher unterstützte die damalige von CDU/CSU und SPD geführte Bundesregierung im Frühjahr 2020 die größte deutsche Fluggesellschaft mit einem milliardenschweren Hilfspaket. Die Lufthansa musste sich im Gegenzug dazu verpflichten, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, also etwa Start- und Landerechte in Frankfurt und München an die Konkurrenz abzugeben.

Die EU-Kommission genehmigte die Hilfen in Höhe von sechs Milliarden Euro im Juni 2020. Gegen diesen Beschluss der EU-Kommission wehrten sich die Lufthansa-Konkurrenten Ryanair und Condor vor dem Gericht der EU. Die Richter gaben ihnen teilweise recht.

Der EU-Kommission seien bei der Beurteilung mehrere Fehler unterlaufen. So habe sie fälschlicherweise angenommen, dass sich die Lufthansa die nötigen Finanzmittel nicht über Kredite auf dem Finanzmarkt hätte beschaffen können. Die Kommission habe zudem nicht auf einen Plan gedrungen, der Anreize für eine schnelles Zurückfahren der Staatsbeteiligung geschaffen hätte. Auch das sei ein Versäumnis der Behörde.

Außerdem habe sie die beträchtliche Marktmacht der Lufthansa an bestimmten Flughäfen verkannt. Die Verpflichtungen, die dem Unternehmen auferlegt wurden, haben nach Ansicht des Gerichts nicht dafür gesorgt, dass ein wirksamer Wettbewerb gewahrt wurde.

Das Geld, das die Lufthansa vom Staat erhalten hat, ist nun jedoch längst zurückgezahlt, der Staat machte damit sogar Gewinn. Die praktischen Folgen des Urteils sind daher noch unklar. Die Lufthansa erklärte, sie werde das Urteil analysieren und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Auch die EU-Kommission kann in Berufung gehen.

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