Luftfahrt:Schlappe für Air Berlin

Das Verwaltungsgericht Braunschweig verbietet Gemeinschaftsflüge mit Großaktionär Etihad. Das verschärft die desolate Lage.

Von Jens Flottau, Frankfurt

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat die umstrittenen Gemeinschaftsflüge von Air Berlin und Etihad Airways auf 31 Strecken verboten. Das Gericht kam in seiner Entscheidung zu dem Schluss, dass die Verbindungen im sogenannten Code-Sharing nicht vom Luftverkehrsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) gedeckt sind. Etihad muss, sollte das Urteil auch einer möglichen Beschwerde beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg standhalten, vom 16. Januar an seine Flugnummer von den betroffenen Verbindungen nehmen. Man sei "tief enttäuscht", teilte Etihad mit. Anfang nächster Woche würden juristische Schritte dagegen eingeleitet.

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