Gestern Abend lief noch alles nach Plan. Um kurz vor 23 Uhr landete der Air-Berlin-Flug AB3928 aus Düsseldorf auf Island. Am frühen Morgen sollte der Airbus A320 wieder in Richtung Rheinland aufbrechen. Doch der Rückflug wurde gestrichen.
Der internationale Flughafen Keflavík erteilte der Maschine keine Starterlaubnis. Die deutsche Fluggesellschaft habe Flughafengebühren nicht gezahlt, teilte der Betreiber des Flughafens, Isavia, mit. Laut Isavia waren die Gebühren bereits vor dem Insolvenzantrag von Air Berlin im August fällig. Die Entscheidung, das Flugzeug jetzt nicht abheben zu lassen sei "die letzte Maßnahme, um die Bezahlung bereits erbrachter Dienstleistungen sicherzustellen".
Nicht der erste Zwischenfall im Betrieb von Air Berlin
Air Berlin teilte mit, den Flughafen aufgefordert zu haben, sein rechtswidriges Handeln umgehend zu beenden. "Es ist nicht akzeptabel und geht zulasten der Passagiere." Sämtliche seit der Insolvenzanmeldung am 15. August 2017 anfallenden Rechnungen seien pünktlich bezahlt worden. "Wir haben dem Flughafen Keflavik mehrfach mitgeteilt, dass er eventuell bestehende Forderungen von vor dem 15. August 2017 aufgrund des geltenden Insolvenzrechts zur Insolvenztabelle anmelden muss", teilt das Unternehmen mit. Ein Konzersprecher ergänzte, die rund 70 Passagiere für den nach Düsseldorf gebuchten Flug seien kurze Zeit später in einer anderen Maschine nach Berlin geflogen. Von der Hauptstadt aus seien die Fluggäste dann per Flieger weiter in die Rheinmetropole gelangt.
Das Vorgehen des isländischen Flughafens nennt sich im Fachjargon "Grounding". Diese Flugverbote können bei technischen, juristischen oder finanziellen Vorbehalten gegen eine Luftfahrtgesellschaft ausgesprochen werden.
Seit Beginn des Insolvenzverfahrens Mitte August gab es immer wieder Zwischenfälle und Chaos im Betrieb von Air Berlin. Unter anderem legten die Piloten mit massenhaften Krankmeldungen das Geschäft lahm.