Süddeutsche Zeitung

Lohnpolitik:Tarifabschluss fürs Baugewerbe

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14 Stunden diskutierten sie, Streiks gab es aber keine: Nun hat auch die Baubranche einen Tarifabschluss, der unter anderem eine besondere Frage beantwortet: Wer zahlt für die Übernachtung auf Montage?

Von Detlef Esslinger, München

Auch in der Baubranche ist der Tarifkonflikt nun beigelegt. Die IG Bau einigte sich am Mittwoch mit den Arbeitgebern auf ein Plus von gut 4,6 Prozent im Westen sowie in Berlin und von gut 5,3 Prozent im Osten. Die Einigung kam in der vierten Runde nach 14 Stunden Diskussionen zustande. Streiks gab es nicht.

Wie im öffentlichen Dienst und in der Metallindustrie gibt es auch am Bau nun einen Tarifvertrag, der Gehaltserhöhungen in zwei Stufen vorsieht. Im Westen und in Berlin werden die Gehälter noch in diesem Monat um 2,4 Prozent sowie im Mai nächsten Jahres um weitere 2,2 Prozent angehoben. Durch den Zinseszinseffekt ergibt das insgesamt ein Plus von 4,65 Prozent. In Ostdeutschland beträgt das Plus im ersten Schritt 2,9 Prozent und im zweiten Schritt 2,4 Prozent, was insgesamt zu einer Steigerung um 5,34 Prozent führt. Der Tarifvertrag läuft 22 Monate, also bis Ende Februar 2018. Im Unterschied zum öffentlichen Dienst und der Metallindustrie gibt es in der Baubranche ein besonderes Problem, das zu lösen war: Wer zahlt eigentlich für die Übernachtung, falls eine solche fällig wird? Bisher erhielten Bauarbeiter, die auswärts übernachten mussten, von ihrem Arbeitgeber pro Tag 34,50 Euro. Stellte er ihnen eine Unterkunft, kürzte er den Betrag um 6,50 Euro. Künftig wird es immer der Arbeitgeber sein, der für Organisation und Bezahlung der Unterkunft zuständig ist. Im Gegenzug gibt es pro Arbeitstag auf Montage einheitlich nur noch 24 Euro.

Arbeitgeber und IG Bau stellten beide die Einigung so dar, als sei sie vor allem ihr jeweiliges Verdienst. Frank Dupré, Vizepräsident des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes, sagte, er sei "der Gewerkschaft weit entgegen gekommen". Sein Kontrahent Dietmar Schäfers, Vize der IG Bau, sagte, der Abschluss gehe "an die Grenze dessen, was die Kollegen noch mittragen können". Mehrmals hätten die Gespräche vor dem Scheitern gestanden. Warnstreiks gab es nicht. Gemäß einer grundsätzlichen Vereinbarung der Tarifparteien wären sie erst dann möglich, nachdem auch eine Schlichtung gescheitert ist.

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Quelle:
SZ vom 19.05.2016
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