Logostreit:Zwei schlägt drei

Der Sportartikelhersteller adidas-Salomon hat im Streit um sein Logo eine herbe Niederlage erlitten. Der Europäische Gerichtshof wies eine adidas-Klage zurück.

Das niederländische Unternehmen Fitnessworld Trading dürfe weiterhin seine Kleidungsstücke mit zwei Streifen bedrucken, urteilten die Richter. Dieses ähnlich aussehende Logo diene nur der Verzierung. Es bestehe nicht die Gefahr der Verwechslung mit dem adidas-Logo.

Streifen als Verzierung

Der Generalanwalt am EuGH hatte während des Prozesses empfohlen, die Klage abzuweisen. Fitnessworld habe die Streifen nicht als Marke benutzt, um sich von anderen Waren zu unterscheiden, sondern nur als Verzierung und zum Schmuck eingesetzt. Damit gebe es keine Verwechslungsgefahr, argumentierte der Gutachter.

In der Regel folgen die Richter in ihrem Urteil dieser Empfehlung. Bereits im Jahr 2000 hatte adidas gegen eine andere niederländische Firma einen Rechtsstreit in Luxemburg verloren.

Keine Verwechslungsgefahr

Marca Mode dürfe zwei Streifen auf seine Kleidung drucken, weil es keine Verwechslungsgefahr gebe, hatten die Richter damals geurteilt. Das Unternehmen aus Herzogenaurach zog dennoch wieder vor Gericht. Die zwei Streifen von Fitnessworld würden die Gefahr der Verwechslung bergen, lautet das Argument im laufenden Prozess.

Fitnessworld mache sich die weltweite Bekanntheit der drei Streifen zu Nutze und beschädige die Exklusivität des adidas-Logos.

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