Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) treibt seine Pläne für eine weitere milliardenschwere Entlastung der Steuerzahler voran. Dabei geht es um die Anpassung der Lohn- und Einkommensteuer an die Inflation – ein Schritt, den Lindner mit seinem „Inflationsausgleichsgesetz“ 2022 schon einmal für die Jahre 2023 und 2024 durchgesetzt hatte, gegen den teilweise erbitterten Widerstand von SPD und Grünen. Dass Lindner eine Wiederauflage anstrebt, war bekannt. Nun aber gibt es aus seinem Haus konkretere Zahlen: Demnach würde der Inflationsausgleich für den Staat bis Ende 2026 Mindereinnahmen von insgesamt mehr als 23 Milliarden Euro mit sich bringen.
Schon im laufenden Jahr soll der Grundfreibetrag in der Lohn- und Einkommensteuer rückwirkend zum 1. Januar um zusätzliche 180 Euro angehoben werden. Wer weniger als 11 784 Euro im Jahr verdient, müsste dann gar keine Steuern zahlen; neben Geringverdienern hätten auch einige Rentner etwas davon, weil sie dann keine Steuererklärung abgeben müssten. Laut Finanzministerium entspräche diese Anpassung einer Entlastung um zwei Milliarden Euro. Lindner sagte dazu am Mittwoch, das steuerfreie Existenzminimum anzuheben, sei eine „verfassungsrechtliche Verpflichtung“.
Vom Januar nächsten Jahres an soll der Freibetrag dann um weitere 300 Euro auf 12 084 Euro erhöht werden. Gleichzeitig würde der Tarif in der Einkommensteuer „nach rechts verschoben“. Das bedeutet, dass die einzelnen Steuersätze jeweils später greifen und das Einkommen damit insgesamt weniger stark belastet wird als bisher. Das würde auch für den Spitzensteuersatz gelten, der dann erst für jeden verdienten Euro oberhalb von 68 429 Euro fällig würde. Lindner nannte die Anpassung des Tarifverlaufs ein „Gebot der Fairness“. Es sei gängige Praxis, Sozialleistungen wie das Bürgergeld an die Inflation anzupassen; das gleiche Recht müsse auch für diejenigen gelten, „die unseren Sozialstaat finanzieren“. Laut Finanzressort würde sich die Anpassung der Freibeträge im Jahr 2025 auf 2,6 Milliarden Euro summieren, die Tarifverschiebung auf 3,4 Milliarden.

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Vom Ausgleich der „kalten Progression“ profitieren vor allem Gutverdiener
Für 2026 wiederum kalkuliert das Finanzministerium mit einer Anhebung des Freibetrags um noch einmal 252 Euro auf 12 336 Euro. Auch der Tarif würde ein weiteres Mal nach rechts wandern, sodass etwa der Spitzensteuersatz erst ab 69 798 Euro erhoben werden würde. Diese beiden Anpassungen würden dem Staat noch einmal Mindereinnahmen von 2,3 beziehungsweise drei Milliarden Euro bescheren.
Ohne diese Anpassungen würde der Staat von der Inflation profitieren: Denn selbst wenn ein Beschäftigter nur ein Gehaltsplus in Höhe der Teuerungsrate bekommt – sich also real gar nicht mehr leisten kann als vorher – muss er danach mehr Steuern zahlen, weil der Steuertarif mit dem Einkommen steigt. Der Staat, sagte Lindner am Mittwoch, dürfe nicht „der Gewinner von Inflation sein“. Ohne Anpassung gebe es „automatische, heimliche Steuererhöhungen durch Unterlassung“, und das wäre „nicht fair gegenüber der arbeitenden Bevölkerung“.
Teile der Grünen und der SPD allerdings hätten weniger Hemmungen, ein inflationsbedingtes Steuerplus mitzunehmen – auch deshalb, weil in absoluten Zahlen vom Ausgleich der „kalten Progression“ natürlich jene besonders profitieren, die sehr viele Steuern zahlen, also Gutverdiener. Hinzu kommt die angespannte Haushaltslage: Derzeit laufen die Verhandlungen über das Budget 2025, und noch ist nicht absehbar, wie die Lücken geschlossen werden sollen.
Aus dem Finanzressort hieß es trotzdem, dass die Haushaltsberatungen nicht gefährdet seien, „wenn die Koalition das Wirtschaftswachstum durch mutige Impulse verstärkt“. Außerdem seien die Mindereinnahmen, die auf den Bund entfielen, schon in der Finanzplanung enthalten.