Bis zu jenem Besuch bei Pepperl+Fuchs in Mannheim schien die Currywurst unverdächtig. Die meisten Menschen machen sich wenig Gedanken darüber, woher die Wurst kommt, die sie in der Kantine essen. Oder über die Herkunft ihres Bürostuhls. Für jedes Produkt gibt es eine Lieferkette, und damit könnte die Ware unter das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) fallen. Könnte. Der Konjunktiv ist wichtig. Denn ob das der Fall ist, hängt unter anderem davon ab, wie viele Menschen für eine Firma arbeiten und ob die eingekauften Waren und Dienstleistungen zur Herstellung der eigenen Produkte benötigt werden. Für Pepperl+Fuchs fällt die Currywurst nicht unter das Gesetz, Büromöbel eher schon, weil sie die brauchen für die eigene Herstellung, Maschinen und Komponenten auf jeden Fall. Die Firma stellt Sensoren und Komponenten für den Explosionsschutz her, ein typisch deutsches Familienunternehmen mit knapp einer Milliarde Euro Umsatz und rund 6500 Beschäftigten, davon rund 2000 in Deutschland.
Bürokratie:Wie das Lieferkettengesetz Unternehmen belastet
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Für Unternehmen ist es schwierig, die Herkunft von Waren, die sie verbrauchen, lückenlos nachzuweisen. Und teuer ist es auch, klagt Gunther Kegel, Präsident des Branchenverbandes ZVEI.
Von Elisabeth Dostert, Mannheim
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