Süddeutsche Zeitung

EU-Lieferkettengesetz:Mehr Pflichten für Produzenten

Auch auf EU-Ebene soll nun bald ein Lieferkettengesetz kommen. Es könnte deutlich härter ausfallen, als die geplante deutsche Verordnung.

Von Caspar Dohmen, Berlin

Das deutsche Lieferkettengesetz ist auf dem Weg, nun will auch die Europäische Union nachziehen. Angesichts unterschiedlicher Ansätze in einzelnen Mitgliedsländer erhoffen sich viele Unternehmen eine einheitliche europäische Regelung. Sehr weitreichende Vorstellungen dafür skizziert nun der Bericht für ein EU-Lieferkettengesetz, den die niederländische Sozialdemokratin Lara Wolters federführend vorbereitet hat. Eine breite Zustimmung des EU-Parlaments im Laufe des Mittwochs galt als sicher. Der Bericht soll der EU-Kommission deutlich machen, was die Parlamentarier in dem Gesetz lesen wollen. Sein Inhalt geht deutlich über die Vorstellungen der Bundesregierung hinaus, die sich erst kürzlich auf einen Entwurf für ein Lieferkettengesetz geeinigt hatte, das noch vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden soll.

Ein zentraler Unterschied betrifft den Anwendungsbereich: Nach den Vorstellungen von EU-Parlamentarier sollen neben großen Unternehmen auch kleine und mittlere erfasst werden und zwar immer dann, wenn sie börsennotiert oder in einem Hoch-Risiko-Bereich tätig sind, etwa in der Rohstoff- und Textilbranche, in denen es regelmäßig bei Zulieferern zur Verletzung von Menschenrechten und Umweltschutzgesetzen kommt.

Richtig findet den Ansatz der SPD-Europaabgeordnete Tiemo Wölken, weil für den Adressatenkreises eines Lieferkettengesetzes "der Aktivitätsbereich des Unternehmens", seine Größe und der Umfang seiner Lieferkette eine Rolle spielen sollten. Dagegen warnte Markus Ferber (CSU) vor einem "Bürokratiemonster" angesichts der Pläne des EU-Parlaments, das Bundeskabinett verfolge einen "realistischeren Vorschlag". Es will anfangs Unternehmen ab 3000 Beschäftigten und später ab 1000 Beschäftigen verpflichten.

Die EU-Parlamentarier wollen auch die Sorgfaltspflichten weiter fassen als der deutsche Gesetzgeber. So sollen alle Unternehmen von sich aus mögliche Risiken in der gesamten Lieferkette analysieren, nicht nur für den eigenen Geschäftsbereich und direkte Zulieferer, sondern eben auch bei Tochterunternehmen und mittelbaren Zulieferern. Laut den Plänen der Bundesregierung müssen Unternehmen bei mittelbaren Zulieferern nur aktiv werden, wenn Sie Hinweise auf Verstöße gegen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten erhalten haben. Explizit heißt es in dem Bericht, dass Unternehmen, die durch Tun oder Unterlassen Menschenrechten verletzen, Schadensersatz leisten müssten.

Außerdem soll es ein Importverbot für Produkte geben, die mit Zwangsarbeit in Verbindung stehen. "Das Europäische Parlament fordert ein Ende der modernen Sklaverei", sagte die Grünen-EP-Abgeordnete Anna Cavazzini. Als nächstes wird nun voraussichtlich im Juni EU-Kommissar Didier Reynders einen Vorschlag für ein Lieferkettengesetz machen. Danach müssen sich dann Parlament, Kommission und Rat einigen, was erst 2022 der Fall sein dürfte.

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