Süddeutsche Zeitung

Menschenrechte:Wirtschaftsverbände wollen Lieferkettengesetz aushöhlen

Für Kinderarbeit haften? Lieber nicht. Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft wollen weniger Regeln im geplanten Lieferkettengesetz. Das könnte das Vorhaben wirkungslos machen, sagt nicht nur Misereor.

Von Caspar Dohmen, Berlin

Kinderarbeit bei Kakaobauern in Afrika, Hungerlöhne für Näherinnen in Asien, lebensgefährliche Arbeitsbedingungen in lateinamerikanischen Minen - schwere Verletzungen der Menschenrechte sind Alltag in der globalen Wirtschaft. Am Ende landen unter menschenunwürdigen Bedingungen hergestellte Vorprodukte oder Rohstoffe auch in den Lieferketten deutscher Unternehmen. Wie andere Staaten will die Bundesregierung nun Unternehmen durch ein Lieferkettengesetz verpflichten, bestimmte Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten einzuhalten und in den nächsten Tagen Eckpunkte für ein entsprechendes Gesetz Firmen vorlegen. Gegen einige Kernpunkte laufen Wirtschaftsverbände nun Sturm und verlangen Korrekturen.

Wie weit die Korrekturvorschläge der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft (BDA, BDI, DIHK) und des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels gehen, zeigen deren Eingaben bei der AG Wirtschaft und Menschenrechte, die der SZ vorliegen. Greifen sollen die Pflichten demnach nicht wie geplant bei 500 Mitarbeitern, sondern erst ab 5000 in Deutschland oder weltweit 10 000 Mitarbeitern. Die Unternehmen sollen nur für die Bedingungen auf der ersten Zulieferstufe in die Verantwortung genommen werden können, weil "auf die davor liegenden Stufen (...) Unternehmen häufig nur sehr schwer Zugang" hätten. Außerdem soll der Gesetzgeber auf eine zivilrechtliche Haftung verzichten - ansonsten könnten Firmen sich gezwungen sehen, ihre "Lieferketten zu verkürzen und sich aus Regionen mit problematischer Menschenrechtslage zurückzuziehen", schreiben sie.

Ohne zivilrechtliche Haftung bekäme das Gesetz den Charakter einer weitgehend freiwilligen Veranstaltung. Wie wenig das bringt, haben die deutschen Unternehmen selbst bewiesen, was zwei Befragungen im Auftrag der Bundesregierung zeigen. Demnach erfüllt weniger als jedes fünfte Unternehmen freiwillig seine Sorgfaltspflichten bei den Menschenrechten.

Ursprünglich waren sogar Freiheitsstrafen für Geschäftsführer vorgesehen

"Ohne Haftung und Sanktionen würde ein Lieferkettengesetz Menschenrechtsverletzungen weder vorbeugen, noch den Geschädigten den Zugang zu deutschen Zivilgerichten erleichtern", sagt Armin Paasch von Misereor. "Nachdem die Wirtschaftslobbyisten das Gesetz lange komplett abgelehnt hatten, versuchen sie jetzt, es bis zur Wirkungslosigkeit auszuhöhlen." Ursprünglich hatte das federführende Entwicklungsministerium sogar Freiheitsstrafen für Geschäftsführer im Falle folgenschwerer Menschenrechtsverletzungen vorgesehen. Einen solchen Straftatbestand enthält beispielsweise das niederländische Gesetz gegen Kinderarbeit in Lieferketten.

Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft wollen auch erreichen, dass die Prüfpflichten des Gesetzes auf Menschenrechte beschränkt werden und nicht auch für Umwelt- oder Arbeitsstandards gelten sollen. Zudem fordern sie die Erstellung einer Liste unbedenklicher Staaten, einer sogenannten White List, "für die im Rahmen einer Geschäftstätigkeit grundsätzlich keine besondere Risikoanalyse erforderlich ist". Dazu sollten mindestens die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums sowie die USA, Kanada und Großbritannien zählen und auch alle Länder mit EU-Freihandelsabkommen. Dazu würden dann auch Staaten wie Ägypten, Kolumbien, Guatemala, Marokko oder Südafrika zählen, wo es erhebliche Menschenrechtsprobleme gibt.

Der Spitzenverband des Einzelhandels fordert zudem eine Klausel, die garantiert, dass ein deutsches Lieferkettengesetz abgeschafft wird, sollte die EU ein solches Gesetz beschließen. EU-Justizminister Didier Reynders will im Frühjahr eine Gesetzesinitiative vorlegen. Der Rückenwind aus Deutschland dürfte aber ausbleiben, wenn sich die Wirtschaftsverbände mit ihren Vorstellungen bei der Bundesregierung durchsetzen sollten.

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SZ vom 01.09.2020
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