Nach einer Lieferkettengesetz-Beschwerde haben Beschäftigte einer Bananenplantage in Costa Rica Entschädigungen erhalten. Das Geld sei nach etwa zweijähriger Verhandlungszeit im August 2025 ausgezahlt worden, teilte die Entwicklungsorganisation Oxfam am Donnerstag mit. Über Höhe und Anzahl der Zahlungen sei Stillschweigen vereinbart worden. In der Beschwerde ging es um Verstöße gegen Arbeitsrechte auf den Plantagen, darunter zu niedrige Löhne, fehlender Schutz bei Pestizideinsätzen und die Benachteiligung von Gewerkschaftsmitgliedern.
An den Verhandlungen waren neben Oxfam eine lokale Gewerkschaft, ein Zulieferer und ein Produzent von Bananen beteiligt sowie der Discounter Aldi Süd, bei dem die Beschwerde nach dem Lieferkettengesetz unter anderem eingereicht worden war.
„Wir sind sehr froh, dass zum ersten Mal Zahlungen an Betroffene geleistet wurden. Das bedeutet uns viel“, hieß es vonseiten der Gewerkschaft Sitrap. Oxfam sieht darin einen wichtigen Präzedenzfall. Fälle wie dieser machten deutlich, dass solche Regelungen konkret zum Schutz der Betroffenen beitragen können. Auch der Discounter ist offenbar mit dem Ergebnis zufrieden. „Unser Ziel ist eine spürbare Verbesserung der Menschenrechtslage in den Lieferketten“, hieß es bei Aldi Süd.
Aldi habe sich „konstruktiv für eine Lösung eingesetzt“ und gemeinsam mit Gewerkschaft, Zulieferer und Produzent nach Lösungen gesucht, teilte Oxfam mit. In den anschließenden Untersuchungen seien mehrere Missstände bestätigt worden. Durch die Kooperation sei es gelungen, Unregelmäßigkeiten bei Lohnabrechnungen aufzuarbeiten und schließlich Entschädigungen an eine Gruppe betroffener Arbeiterinnen und Arbeiter zu zahlen. Aber: „Für den Produzenten und den Zulieferer ist elementar, dass die Zahlungen kein Schuldeingeständnis darstellen“, hieß es weiter.
Rewe und Edeka ergriffen laut Oxfam bei ähnlich gelagerten Beschwerden hingegen keine entsprechenden Maßnahmen. Deshalb habe Oxfam gegen diese Supermärkte damals Beschwerde bei der für das Lieferkettengesetz zuständigen Behörde, der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, eingereicht.
Das Lieferkettengesetz ist im Handel umstritten. Menschenrechtler etwa sehen darin ein Mittel, um für faire Bedingungen in der gesamten Lieferkette zu sorgen, insbesondere für Kleinbauern und Arbeiter in Ländern mit mangelhaften Schutzrechten. Viele Unternehmen kritisieren den hohen bürokratischen Aufwand, den das Gesetz verursache.
