Süddeutsche Zeitung

Kommentar:Wegducken wird schwer gemacht

Der nun gefundene Kompromiss für ein Lieferkettengesetz ist überfällig gewesen. Er schafft es aber auch, Sorgen der Unternehmen zu zerstreuen.

Kommentar von Caspar Dohmen

Groß war zwischenzeitlich die Wahrscheinlichkeit, dass ein Lieferkettengesetz von der Koalition auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben werden würde. Aber nun haben sich die drei Minister Gerd Müller, Hubertus Heil und Peter Altmaier nach mehr als einem Jahr Streit doch noch auf einen Kompromiss einigen können. Von 2023 an müssen große Unternehmen nun verbindlich dafür Sorge tragen, dass ihre Lieferanten die Menschenrechte einhalten, etwa keine Kinder beschäftigen und keine Gewerkschaften bekämpfen. Das ist überfällig angesichts der durch Katastrophen wie Rana Plaza vielfach dokumentierten Missstände. Bei dem Gebäudeeinsturz in Bangladesch wurden 2013 mehr als 1100 Menschen getötet.

Es ist ein guter Kompromiss, weil er gleichzeitig der Sache gerecht wird und berechtigte Sorgen von Unternehmen zerstreut. Eine Farce wäre es gewesen, wenn deutsche Unternehmen künftig nur für menschenrechtliche Sorgfaltspflichten bei ihren direkten Zulieferern in die Verantwortung genommen worden wären, wie es sich manche einflussreichen Wirtschaftsvertreter vorstellen.

In diesem Falle wäre die Gefahr groß gewesen, dass Unternehmen die Verantwortlichkeit in der Lieferkette einfach weitergereicht hätten. Gleichzeitig stimmt es natürlich, dass der Einfluss von Unternehmen auf Lieferanten abnimmt, wenn sie mit diesen nur indirekt über mehrere Stufen miteinander verbunden sind. Es macht auch einen großen Unterschied, ob ein Unternehmen für einen Zulieferer wichtig ist, weil er große Mengen abnimmt oder völlig austauschbar ist, weil er nur kleine Mengen kauft.

Ein großes Manko ist, dass das Gesetz keine erweiterte zivilrechtliche Haftung vorsieht

Mit dem Konzept einer abgestuften Verantwortlichkeit nimmt der Gesetzentwurf darauf nun explizit Rücksicht. Akzeptabel ist auch der vorgesehene Schwellenwert für die Unternehmensgröße, ab der die Regelung greifen soll. Von 2023 an soll das Gesetz für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeiter gelten, von 2024 an für 1000 Mitarbeiter und später nach einer Evaluation möglicherweise auch für solche mit 500 Mitarbeitern.

Bei dem bislang fortschrittlichsten Gesetz in Frankreich liegt die Schwelle bei 5000 Mitarbeitern. Außerdem wird eine Bundesbehörde kontrollieren, ob sich die Unternehmen an die Vorgaben halten. Hoffentlich agiert sie hartnäckiger als die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Ein großes Manko ist, dass das Gesetz keine erweiterte zivilrechtliche Haftung vorsieht. Es bleibt also wohl dabei, dass Betroffene zwar klagen können, es aber fast nie tun. Ein kleiner Fortschritt ist, dass NGOs und Gewerkschaften künftig leichter Betroffene vor Gericht vertreten können.

Mit dem Gesetz gibt es vor allem aber Rückenwind aus der größten EU-Volkswirtschaft für ein geplantes europäisches Lieferkettengesetz. Das ist das wichtigste Signal. Schließlich sollten möglichst schnell solche Standards auch für alle anderen europäischen Unternehmen gelten.

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