GerichtsurteilLidl darf seine App als „kostenlos“ bewerben

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So gut wie alle Händler haben ihre „Bonus-Programme“.
So gut wie alle Händler haben ihre „Bonus-Programme“. (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Verbraucherschützer warnen: Bei Bonus-Apps zahlen Kunden mit ihren persönlichen Daten. Doch das OLG Stuttgart hält die Werbung mit „kostenlos“ für zulässig. Jetzt soll der Bundesgerichtshof den Fall klären.

Von Michael Kläsgen

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart musste an diesem Dienstag über eine ziemlich schwierige Frage urteilen: ob Lidl seine Kundinnen und Kunden transparent über die Preise in seiner Lidl-Plus-App und somit in seinen Läden informiert. Der Vorsitzende Richter hatte schon bei der mündlichen Verhandlung im Juli angedeutet, er finde, die Frage der Transparenz sei nicht leicht zu beantworten. Er hob sie damals auf eine fast philosophische Ebene und sagte, es gehe letztlich darum, ob man sagen dürfe, etwas sei „kostenlos“, wenn es unstreitig kein Geld kostet – der Kunde aber eine andere Gegenleistung zur Verfügung stellen müsse, nämlich seine persönlichen Daten, um die App zu nutzen.

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