Reutlingen/Sonnenbühl (dpa/lsw) - Mehr als acht Jahre zog sich die Auseinandersetzung hin, nun wird voraussichtlich doch der seit April 2014 konkret geplante Windpark nahe der Burganlage Lichtenstein über dem Echaztal in Sonnenbühl gebaut. Das Landratsamt Reutlingen teilte mit, die Genehmigung könne nach jetzigem Stand der Dinge erteilt werden. „Wir gehen davon aus, dass die Probleme lösbar sind“, sagte Ordnungsdezernent Claudius Müller der Deutschen Presse-Agentur. Mit dem Unternehmen Sowitec sei man in guten Gesprächen.
Sowitec verpflichtete sich, zum Schutz des Rotmilans die geplanten Windanlagen in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 15. September von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang generell abzuschalten - so lange, bis ein bundesweites kamerabasiertes Antikollisionssystem anerkannt ist. Geschäftsführer Harald Rudolph sagte: „Wir sind zuversichtlich, dass dieses System sogar bis zur Inbetriebnahme zertifiziert wird.“
Das Unternehmen will bei Schloss Lichtenstein auf der Schwäbischen Alb fünf Windräder bauen. Im Antrag aus dem Jahr 2014 waren es noch sieben. Schon früh hatten sich eine Bürgerinitiative, das Regierungspräsidium Tübingen sowie das Landesdenkmalamt gegen den Windpark Hohfleck ausgesprochen. Sie argumentierten, dass die Wirkung des Schlosses durch die Windräder beeinträchtigt werden würde. Es kam zu Tausenden Einwendungen gegen das Projekt. Anträge wurden abgelehnt, Widersprüche zurückgewiesen, dann beschäftigten sich das Verwaltungsgericht Sigmaringen und schließlich der Verwaltungsgerichtshof mehrere Jahre mit dem Fall.
Lange stritt man sich wegen des sensiblen Rotmilans. Wie viele dieser gefährdeten Vögel leben in einem Radius von 3,3 Kilometern um die Windräder? Gutachten der jeweiligen Seiten kamen auf keinen gemeinsamen Nenner. „Die Ergebnisse wichen voneinander ab“, erklärt Müller. Jahre vergingen.
Damit die Windkraft im Land schneller und deutlich stärker ausgebaut werden kann, hat die Landesregierung Ende vergangenen Jahres erste Weichen gestellt. Grüne und CDU wollen die Zeit für Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen von derzeit sieben Jahren mindestens halbieren. Zwischen 2016 und 2021 sind nach Angaben der Koalition 645 Widerspruchsverfahren zu Windrädern bei den Regierungspräsidien anhängig gewesen. Ein solches Verfahren dauert derzeit mindestens einen Monat, zum Teil aber auch mehrere Jahre. Der Schnitt liegt bei etwa einem Jahr.
Die grün-schwarze Koalition hat sich den Bau von 1000 Windrädern auf zwei Prozent der Landesfläche vorgenommen. Mindestens die Hälfte davon soll im Staatswald entstehen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte eingeräumt, das Ziel werde in dieser Wahlperiode bis 2026 nicht erreicht. Außerdem will Baden-Württemberg den Rückstand beim Ausbau der Windkraft dadurch aufholen, dass das Recht auf Widerspruch bei der Genehmigung von Windrädern größtenteils abgeschafft wird. Die Pläne, die im Herbst in Kraft treten sollen, betreffen Windanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern. Der Klageweg bleibt aber offen.
Ein Gegner des Windparks, die Naturschutzinitiative, erklärte über ihren Anwalt Stephan Spilok, eine längere Verfahrensdauer liege „an mangelhaften Antragsunterlagen, fehlender oder fachlich unzureichender Personalausstattung oder Versuchen, in höchst wertvollen Naturgebieten entgegen geltendem Recht zu planen“. Windenergieanlagen seien schwerwiegende Eingriffe in Lebensräume, besonders im Wald.
In Baden-Württemberg wurden in den ersten drei Monaten dieses Jahres drei Windräder aufgestellt, im vergangenen Jahr waren es 28. Ende 2020 waren im Südwesten 731 Anlagen in Betrieb.
Eigentlich sollte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim abschließend über die Windräder auf der Schwäbischen Alb entscheiden. Doch in der vergangenen Woche verwies er den Fall an das Landratsamt Reutlingen zurück - mit der Maßgabe, diese Behörde müsse über die Genehmigung entscheiden. „Es ist nicht so, dass wir unfähig und die Firma Sowitec unwillig sind, sondern die rechtlichen und fachlichen Hürden sind zu hoch“, sagte Ordnungsdezernent Müller. Vor allem am Naturschutzrecht müsse nachgebessert werden. Das Urteil des VGH ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 10 S 848/21). Die Revision wurde nicht zugelassen.
© dpa-infocom, dpa:220709-99-962861/2