Lexikon der geschlossenen Fonds (4):Medienerlass

Das Hauptverkaufsargument der Medienfonds sind die Steuervorteile.

Von Beatrix Boutonnet und Stefan Loipfinger

Anleger können die negativen Ergebnisse aus dieser Investition mit ihren sonstigen positiven Einkünften verrechnen. Dies ist dem Finanzamt ein Dorn im Auge, entgehen ihm doch so Einnahmen in dreistelliger Millionenhöhe.

Deshalb dreht der Fiskus nun die steuerlichen Daumenschrauben enger. Ein Instrument ist das als Medienerlass bekannt gewordene Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) von Anfang August 2003.

Wesentliche Einflussnahme

Künftig gilt die Filmfondsgesellschaft als sofort abschreibungsberechtigte Produzentin des Films, sofern der Anleger eine wesentliche Einflussnahme auf das Fondskonzept hat. Dies wäre zum Beispiel eine Mitbestimmung bei der Auswahl der Filme.

Ist hingegen das Konzept schon festgezurrt, kann die Fondsgesellschaft die entstehenden Anschaffungskosten nicht mehr sofort abschreiben, sondern muss die Kosten auf 50 Jahre verteilen. Für den Anleger bedeutet dies das Ende der attraktiven Steuervorteile.

Inzwischen stricken die Initiatoren aber bereits fleißig an erlasskonformen Konzepten. Ob das am Ende immer gelungen ist, werden erst die Betriebsprüfungen in ein paar Jahren zeigen.

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