Lex Digitalis:Ferienzeit? Von wegen!

Lex Digitalis: An dieser Stelle schreiben jeden Mittwoch Marc Beise, Helmut Martin-Jung (München) und Jürgen Schmieder (Los Angeles) im Wechsel.

An dieser Stelle schreiben jeden Mittwoch Marc Beise, Helmut Martin-Jung (München) und Jürgen Schmieder (Los Angeles) im Wechsel.

Ursula von der Leyen macht keine Sommerpause. Sie bereitet sich auf ihr Amt als Präsidentin der EU-Kommission vor.

Von Karoline Meta Beisel

Beliebte Restaurants, die seit Wochen geschlossen haben; keine Schlange vor dem angesagten syrischen Streetfoodladen; und die tägliche Pressekonferenz der EU-Kommission findet nicht im üblichen Pressesaal, sondern in einem kleineren Konferenzraum statt: Ein Algorithmus, mit Fotos von Brüssel trainiert, würde wohl fehlerfrei das Ergebnis "Sommerpause in den EU-Institutionen" ausspucken.

Ursula von der Leyen aber macht keine Ferien. Zum einen arbeitet die künftige Präsidentin der EU-Kommission an der Auswahl der neuen Kommissare. Zum anderen hat sie bereits einige Gesetzgebungsvorhaben angekündigt, die sie in den ersten 100 Tagen nach ihrem Amtsantritt im November auf den Weg bringen will.

Über eine ihrer Ideen haben sich Beobachter jedoch ein wenig gewundert: den Plan, "Rechtsvorschriften mit einem koordinierten europäischen Konzept für die menschlichen und ethischen Aspekte der künstlichen Intelligenz" vorzuschlagen, wie es in von der Leyens politischen Leitlinien heißt. Überraschend war das nicht etwa deshalb, weil es abwegig wäre, Algorithmen und automatische Entscheidungssysteme mit Gesetzen zu umhegen. Sondern weil sich mit der Frage, welche Regeln es für solche Anwendungen braucht, derzeit auch eine Expertengruppe beschäftigt, die die EU-Kommission selbst eingesetzt hat. Und die ist mit der Arbeit noch nicht fertig.

"Experten müssen viele Verordnungen und Richtlinien dahingehend prüfen, ob überhaupt rechtlicher Anpassungsbedarf wegen künstlicher Intelligenz besteht. Man sollte nichts übers Knie brechen", sagt etwa Iris Plöger, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Deutschen Industrie. Plöger weiß, wovon sie spricht - sie ist selbst Mitglied der von der EU-Kommission eingesetzten Expertengruppe. Sie sagt: "Die Ankündigung, innerhalb von 100 Tagen bereits konkrete Gesetzgebungsvorschläge zu machen, erscheint mir sehr ambitioniert."

Erst Ende Juni hat die Expertengruppe noch recht allgemein gehaltene Regulierungsempfehlungen, aber auch ethische Leitlinien für die Entwicklung und Nutzung von künstlicher Intelligenz vorgelegt. Die werden gerade daraufhin getestet, ob sie für Firmen eine sinnvolle Handreichung bieten. Diese Pilotphase dauert aber noch bis Ende Januar 2020. Wenn von der Leyen wirklich bis Anfang März 2020 einen Vorschlag machen will, bleibt ihr keine Zeit, Erkenntnisse aus der Pilotphase in den Gesetzentwurf einfließen zu lassen.

Von der Leyen erfüllt mit ihrer Ankündigung einen Wunsch von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Die hatte erst im Juni bei einem Treffen mit Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden auf die Arbeitsgruppen der EU-Kommission verwiesen, aber hinzugefügt: "Das Ganze muss natürlich ähnlich wie die Datenschutz-Grundverordnung in einem nächsten Schritt in ein Regelwerk gegossen werden."

Nun also wartet man in Brüssel darauf, wie genau dieses Regelwerk aussehen soll. Von der Leyen selbst blieb in ihren politischen Leitlinien noch sehr vage: es gehe darum, ein Gleichgewicht herzustellen zwischen "dem Fluss und der breiten Nutzung von Daten" und der "Wahrung hoher Datenschutz-, Sicherheits- und ethischer Standards". Aus der Kommission heißt es, Experten würden sich zwar bereits Gedanken zu dem Thema machen, in die Details wolle man aber noch nicht gehen.

Industrievertreter befürchten, dass strenge Gesetze Innovationen bremsen könnten

Mehr Hinweise gibt ein Strategiepapier, das die Webseite "Politico" Mitte Juli veröffentlichte, vor der Wahl von der Leyens im EU-Parlament. Darin empfiehlt die innerhalb der EU-Kommission zuständige Generaldirektion ein "Rechtsinstrument, das Transparenzanforderungen an automatische Entscheidungssysteme" stellt und "Grundrechtsabschätzungen einfordert". Für Anwendungen, die sich negativ auf die Grundrechte auswirken könnten, sollten demnach besondere Regeln gelten, etwa für Gesichtserkennungssysteme. Dem Papier zufolge könnten freiwillige Maßnahmen - etwa ein Verhaltenskodex - solch ein Gesetz flankieren.

Ob sich von der Leyen an diese Empfehlungen halt wird? Wenn ja, brächte das zumindest auf europäischer Ebene eine Entscheidung in einer Frage, die sich bei neuen Technologien immer stellt: Braucht es überhaupt schnell neue Gesetze? Oder könnte man es nicht zunächst auch mit Selbstkontrolle versuchen? Das ist nicht nur eine juristische, sondern auch eine politische Frage. Auch diesmal fürchten Industrievertreter, dass strenge Gesetze Innovationen hemmen könnten: "Viele Unternehmen sorgen sich, dass etwas reguliert wird, nur weil es ein Risiko darstellen könnte", sagt etwa Iris Plöger vom BDI. Ich glaube, das wäre der falsche Weg: Wichtiger ist, das Thema künstliche Intelligenz in die Fläche zu bringen und nur da zu regulieren, wo die bisherigen Gesetze nicht greifen." Die andere Seite hält dagegen, dass Unternehmen durch langes, durchaus imageförderndes Brüten über ehrgeizig klingenden, letztlich aber unverbindlichen Leitlinien versuchten, striktere Gesetze zu verzögern oder ganz zu vermeiden.

Die EU-Abgeordnete Alexandra Geese, die sich für die Grünen mit dem Thema beschäftigt sagt, sie begrüße von der Leyens Initiative - jetzt komme es aber auf die konkreten Inhalte an. So seien Algorithmen immer nur so gut, wie die Daten, mit denen sie gefüttert werden. Um Diskriminierungen bei automatischen Entscheidungen zu verhindern, müsse mehr dafür getan werden, dass Datensätze die Ungleichheit nicht schon in sich trügen.

Diese Anregung dürfte ganz in von der Leyens Sinne sein: Neue Regeln gegen Diskriminierung will sie in ihren ersten 100 Tagen nämlich auch vorschlagen.

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