Leserdiskussion:Vollzeit, Teilzeit: Wie flexibel müssen Arbeitgeber sein?

30 Stunden Maximum: Mit Elterngeld kann man Teilzeit arbeiten

Der Bundestag muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen, die neue Regelung soll von 2019 an gelten.

(Foto: dpa-tmn)

Arbeitnehmer sollen das Recht bekommen, von Teilzeit in einen Vollzeit-Job zurückzukehren. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Arbeitgeber sprechen von einem "tragfähigen, aber teils schmerzhaften Kompromiss". Eine Leserdiskussion.

Wie Sie sich zur Diskussion anmelden können und welche Regeln gelten, erfahren Sie hier.

Haben Sie Themenanregungen oder Feedback? Mailen Sie an debatte@sz.de oder twittern Sie an @SZ. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: