Leserdiskussion:Strafverfolgung für Konzerne: Sinnvoll - oder trifft es letztlich die Falschen?
Bisher dürfen in Deutschland nur Menschen und keine Unternehmen strafrechtlich verfolgt werden. Das soll sich dank eines Gesetzesentwurfs nun ändern. "Diese Kooperation von Jura und Ökonomie sollte ein Vorbild für andere Reformen sein", kommentiert SZ-Autor Bastian Brinkmann.
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- Kommentar: Endlich ein echtes Drohszenario
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