Leserdiskussion:Hartz IV: Braucht es eine Bagatellgrenze?

Rückforderungen von Kleinstbeträgen verursachen enormen Verwaltungsaufwand, der einfach vermieden werden könnten. (Foto: dpa)

Jobcenter müssen auch Kleinbeträge bis 50 Euro von Hartz-IV-Empfängern zurückfordern. Im Jahr 2018 waren das insgesamt 18 Millionen Euro. Gekostet aber hat das rund 60 Millionen Euro.

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  • Kommentar: Schluss mit der Millionen-Verschwendung
  • Bericht: Jobcenter geben 60 Millionen Euro aus, um 18 Millionen einzutreiben

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