Süddeutsche Zeitung

Leiharbeit:Entgegenkommen

Mit einem Gesetzentwurf will Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles den Streit um Werkverträge und Zeitarbeit beenden.

Von Detlef Esslinger

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat den Entwurf ihres Gesetzes zu Leiharbeit und Werkverträgen überarbeitet - und ist dabei den Arbeitgebern deutlich entgegen gekommen. So sollen jetzt auch diejenigen Betriebe Leiharbeiter bis zu 24 Monaten einsetzen dürfen, die nicht tarifgebunden sind. In dem früheren Entwurf wollte die Ministerin für solche Betriebe eine maximale Einsatzzeit von 18 Monaten vorschreiben. Damit wollte sie für Unternehmen, die den Tarifverband verlassen haben, Anreize schaffen, wieder in diesen zurückzukehren. Die Arbeitgeber hatten dagegen unter anderem mit dem Argument protestiert, das sei nicht die Aufgabe einer Ministerin. Jede Firma müsse selbst entscheiden können, ob sie Mitglied in einem Tarifverband sei oder nicht. Nun müssen nicht tarifgebundene Unternehmen nur noch Bezug auf Ausnahmeregelungen eines Tarifvertrags nehmen, heißt es in dem neuen Entwurf, der der Süddeutschen Zeitung  vorliegt.

Darüber hinaus ist der Kriterienkatalog weggefallen, mit dem Nahles bisher Werkverträge regulieren wollte. Damit wollte sie dem Zoll helfen, Missbrauchsfälle leichter aufzudecken. Zahlreiche Wirtschaftsverbände hatten dagegen protestiert, sie nannten den Kriterienkatalog völlig unpraktikabel, er beschränke sie in ihrer unternehmerischen Freiheit.

Die Mittelstandsvereinigung von CDU und CSU begrüßte es am Donnerstag, dass dieser Katalog nun weggefallen ist. Sie erklärte, mit der neuen Fassung weitgehend einverstanden zu sein. Die "schlimmsten Einschränkungen" seien verhindert worden, erklärte ihr Vorsitzender Carsten Linnemann, mit dem neuen Entwurf könnten die meisten Unternehmen leben. "Der Kriterienkatalog hätte viele übliche und unkritische Werkvertragskonstellationen erschwert oder verhindert und damit der Wirtschaft sehr geschadet, ohne Arbeitnehmern zu nutzen", sagte Linnemann. Der neue Gesetzentwurf soll voraussichtlich im März im Bundeskabinett beraten werden.

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Quelle:
SZ vom 19.02.2016
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