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Lebensmittelkontrolle:Mehr Information zur Hygiene

Verbraucher können sich künftig darüber informieren, ob bei ihrem Lieblingsitaliener alles hygienisch zugeht. Im Streit um die Einsicht in Lebensmittelkontrollberichte von Betrieben hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg als erstes Obergericht zugunsten der Verbraucher entschieden. Es bestünden keine rechtlichen Gründe, die von den Behörden beabsichtigte Übermittlung von Informationen zu Lebensmittelkontrollen in Supermärkten und Bäckereien vorläufig zu stoppen. Hintergrund ist ein Auskunftsersuchen von Privatpersonen mithilfe der Plattform "TopfSecret", die unter anderem von Foodwatch betrieben wird.

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SZ vom 10.01.2020 / dpa
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