Lebensmittel - Düsseldorf:Laumann: "Vorsichtig positive Entwicklung" in Betrieben

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Schweine liegen in der Bucht eines Tierwohl-Schweinestalls. Foto: Marijan Murat/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Kleine Verbesserungen beim Arbeitsschutz in den nordrhein-westfälischen Fleischbetrieben sieht Landes-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. "Im Vergleich zu unseren Kontrollen vor der Gesetzesänderung zeigt sich nach knapp einem Jahr Inkraftsetzung der neuen Regelungen insgesamt eine vorsichtig positive Entwicklung", teilte Laumann (CDU) am Donnerstag in Düsseldorf mit. "Die Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten in der Fleischwirtschaft scheinen sich Stück für Stück zu verbessern", so Laumann. Die Ergebnisse zeigten, "wie wichtig eine konsequente Aufsicht und auch ein gewisser öffentlicher Druck sind".

Bei der bundesweiten Schwerpunktprüfung der "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" in Fleischbetrieben haben Beamte der Arbeitsschutzverwaltung die Hauptzollämter unterstützt. Mehr als 460 Einsatzkräfte sind nach Angaben Laumanns an den Kontrollen beteiligt gewesen. Landesweit wurden 99 Arbeitgeber und 878 Beschäftigte nach dem Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) überprüft.

Nach bisherigen Erkenntnissen gebe es weiter Verstöße gegen die werktägliche Höchstarbeitszeit und die Pausenregelung. Sie sind laut Laumann in den meisten Fällen aber "nicht gravierend". Allerdings: Viele Betriebe hätten keine rechtskonforme Dokumentation der Arbeitszeiten vorlegen können. Eine detaillierte Auswertung der Daten sei noch in Arbeit. In einem Betrieb seien "gravierende Mängel im Bereich des technischen Arbeitsschutzes sowie bei Hygienemaßnahmen und beim Infektionsschutz" moniert worden.

Für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ist eine gute Zusammenarbeit mit der Arbeitsschutzverwaltung und weiteren Behörden nach Ansicht des Zolls ein wichtiger Erfolgsfaktor. Die beim Zoll angesiedelte "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" werde die Kooperationen intensivieren, sagte der Chef der Generalzolldirektion, Tino Igelmann.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit konzentriert sich vor allem auf die Überprüfung des seit Jahresbeginn bestehenden Verbots von Werkverträgen und die seit 1. April nur noch "in engen Grenzen" zugelassene Zeitarbeit in der Fleischbranche. Schlacht- und Zerlegebetriebe hätten Werkvertrags- und Leiharbeitnehmer teilweise mit befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen ausgestattet. Genaue Zahlen nannte das Ministerium noch nicht. Der Zoll kontrolliert unter anderem auch die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu Mindestarbeitsbedingungen und Mindestlohn sowie den Missbrauch von Sozialleistungen, ausbeuterische Arbeitsbedingungen und illegale Ausländerbeschäftigung.

Nach Bekanntwerden gravierender Missstände in der Fleischbranche hatte Laumann neue Vorschriften im GSA Fleisch sowie im Arbeitszeitgesetz zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft auf den Weg gebracht. So wurde die elektronische und manipulationssichere Arbeitszeitaufzeichnung sowie die Einsichtsbefugnis der Arbeitsschutzverwaltung in die Arbeitszeitunterlagen der Unternehmen eingeführt. Darüber hinaus wurde ein weitgehendes Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der häufig kritisierten Fleischindustrie verfügt. Die Regelungen des Arbeitsschutzkontrollgesetzes traten größtenteils zum 1. Januar 2021 in Kraft.

© dpa-infocom, dpa:211125-99-138499/2

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